IT-Infrastruktur in der öffentlichen Verwaltung

• Setzen Sie SAP ERP Software ein?
• Wie viele Produktivsysteme haben Sie?
• Wie viele Anwender und Key-Users nutzen jedes SAP System?
• Welche SAP ERP Version wenden Sie an (z.B. 4.6, 4.7, 5.0, ECC 6…) Bitte geben Sie bitte eine Auflistung aller Komponenten, z.B. ERP, HR, CRM, etc.
• Welches Enhancement Package nutzen Sie, und seit wann?
• Welchen Support Package Stack nutzen Sie, und seit wann?
• Wann planen Sie Ihr nächstes SAP Upgrade, Enhancement- oder Support Package Implementation, und auf welche Version werden Sie umsteigen?
• Verwenden Sie folgende Tools, und wenn ja, welche Version? Microsoft Excel / HP Quality Center / HP ALM / HP Sprinter / SAP Solution Manager Test Management / SAP TAO / SAP eCATT / Andere?
• Outsourcen Sie Ihre SAP Upgrades/Maintenance/Enhancement Package Projekte & Services, und wenn ja, mit welcher Firma?
• Nutzen Sie Berater oder Integratoren um für Ihre SAP Upgrades/Maintenance/Enhancement Package Projekte Ihr IT-Personalteam zu erweitern?
• In welcher Höhe liegt der Vertragswert, und zu welchem Zeitpunkt läuft der Vertrag aus?
• Bitte nennen Sie die verantwortliche Person für Ihr SAP System (relevant für SAP Upgrades und Erweiterungen) – wenn möglich, geben Sie bitte den Namen und Kontaktdaten an.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2013
  • Frist
    9. Januar 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Infrastruktur in der öffentlichen Verwaltung [#5150]
Datum
8. Dezember 2013 15:27
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
• Setzen Sie SAP ERP Software ein? • Wie viele Produktivsysteme haben Sie? • Wie viele Anwender und Key-Users nutzen jedes SAP System? • Welche SAP ERP Version wenden Sie an (z.B. 4.6, 4.7, 5.0, ECC 6…) Bitte geben Sie bitte eine Auflistung aller Komponenten, z.B. ERP, HR, CRM, etc. • Welches Enhancement Package nutzen Sie, und seit wann? • Welchen Support Package Stack nutzen Sie, und seit wann? • Wann planen Sie Ihr nächstes SAP Upgrade, Enhancement- oder Support Package Implementation, und auf welche Version werden Sie umsteigen? • Verwenden Sie folgende Tools, und wenn ja, welche Version? Microsoft Excel / HP Quality Center / HP ALM / HP Sprinter / SAP Solution Manager Test Management / SAP TAO / SAP eCATT / Andere? • Outsourcen Sie Ihre SAP Upgrades/Maintenance/Enhancement Package Projekte & Services, und wenn ja, mit welcher Firma? • Nutzen Sie Berater oder Integratoren um für Ihre SAP Upgrades/Maintenance/Enhancement Package Projekte Ihr IT-Personalteam zu erweitern? • In welcher Höhe liegt der Vertragswert, und zu welchem Zeitpunkt läuft der Vertrag aus? • Bitte nennen Sie die verantwortliche Person für Ihr SAP System (relevant für SAP Upgrades und Erweiterungen) – wenn möglich, geben Sie bitte den Namen und Kontaktdaten an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "IT-Infrastruktur in der öffentlichen Verw…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IT-Infrastruktur in der öffentlichen Verwaltung [#5150] [#5150]
Datum
9. Januar 2014 10:23
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "IT-Infrastruktur in der öffentlichen Verwaltung" vom 08.12.2013 (#5150) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Nachfrage zum o.g. Antrag. Im Laufe der Bearbeitung Ihre…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
IT-Infrastruktur in der öffentlichen Verwaltung
Datum
9. Januar 2014 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Nachfrage zum o.g. Antrag. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages stellte sich heraus, dass der ursprünglich eingeschätzte Bearbeitungsaufwand nicht ausreichend ist, um Ihren Antrag umfänglich zu beantworten. Aus diesem Grund wird die Frist gemäß § 13 Absatz 3 HmbTG um einen weiteren Monat auf den 08.02.2014 verlängert. In diesem Zuge möchte ich Sie auf § 13 Absatz 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob einem Antrag entsprochen oder ob er (teilweise) abgelehnt wird. Über die Höhe der Gebühren ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen gemäß der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 5. November 2013 zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen bei 30,- bis 500,- Euro liegt. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung Ihres Antrags sowie im Falle einer Gebührenerhebung die Erteilung eines Bescheides erforderlich werden könnte, bitte ich Sie um die Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift (§ 13 Absatz 2 HmbTG). Mit freundlichem Gruß Mandy Szameitat Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Infrastrukturreferat, FB 122 Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.: 040/ 4 28 23- 1625 Fax: 040/ 4 28 23- 4131 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Intranet-Auftritt der Finanzbehörde<http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/finanzbehoerde/start.html>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrt<< Anrede >> leider habe ich bisher keine zustellungsfähige Anschrift von Ihnen erhalten. …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: IT-Infrastruktur in der öffentlichen Verwaltung
Datum
3. Februar 2014 11:18
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> leider habe ich bisher keine zustellungsfähige Anschrift von Ihnen erhalten. Damit ich Ihnen die Antwort inkl. Gebührenbescheid fristgerecht zustellen kann, benötige ich umgehend, spätestens jedoch bis zum 06.02.2014 Ihre vollständige Anschrift. Mit freundlichem Gruß Mandy Szameitat Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Infrastrukturreferat, FB 122 Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.: 040/ 4 28 23- 1625 Fax: 040/ 4 28 23- 4131 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet-Auftritt der Finanzbehörde<http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/finanzbehoerde/start.html> Von: Szameitat, Mandy Gesendet: Donnerstag, 9. Januar 2014 15:38 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: IT-Infrastruktur in der öffentlichen Verwaltung Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachfrage zum o.g. Antrag. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages stellte sich heraus, dass der ursprünglich eingeschätzte Bearbeitungsaufwand nicht ausreichend ist, um Ihren Antrag umfänglich zu beantworten. Aus diesem Grund wird die Frist gemäß § 13 Absatz 3 HmbTG um einen weiteren Monat auf den 08.02.2014 verlängert. In diesem Zuge möchte ich Sie auf § 13 Absatz 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob einem Antrag entsprochen oder ob er (teilweise) abgelehnt wird. Über die Höhe der Gebühren ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen gemäß der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 5. November 2013 zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen bei 30,- bis 500,- Euro liegt. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung Ihres Antrags sowie im Falle einer Gebührenerhebung die Erteilung eines Bescheides erforderlich werden könnte, bitte ich Sie um die Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift (§ 13 Absatz 2 HmbTG). Mit freundlichem Gruß Mandy Szameitat Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Infrastrukturreferat, FB 122 Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.: 040/ 4 28 23- 1625 Fax: 040/ 4 28 23- 4131 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Intranet-Auftritt der Finanzbehörde<http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/finanzbehoerde/start.html>

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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte finden Sie hier unsere zustellungsfähige Anschrift für Ihre Antwort inkl. Ge…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: IT-Infrastruktur in der öffentlichen Verwaltung [#5150]
Datum
5. Februar 2014 14:53
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte finden Sie hier unsere zustellungsfähige Anschrift für Ihre Antwort inkl. Gebührenbescheid: ... Mit freundlichen Grüßen