IT-Komponente
im Grundschutzbaustein OPR.4 (Edition 2021) schreiben Sie "Benutzer und IT-Komponenten müssen zweifelsfrei identifiziert und authentisiert werden." Oder in ORP.4.A9 Identifikation und Authentisierung [IT-Betrieb] (B) "Der Zugriff auf alle IT-Systeme und Dienste MUSS durch eine angemessene Identifikation und Authentisierung der zugreifenden Benutzer, Dienste oder IT-Systeme abgesichert sein."
Benutzer ist einfach, ein Mensch. Ein Mensch kann auch mehrere Benutzer haben, soweit klar. Aber leider definieren Sie die Begriffe IT-Komponente, IT-System, und Dienst nicht - oder nicht im Zusammenhang. Was soll ich mir darunter vorstellen? Eine (virtuelle) Maschine, einen Prozess, eine separat installier- und patchbare Einheit? Einen Kubernetes Pod? Eine Menge davon?
Was bedeutet denn zweifelsfrei im Unterschied zu angemessen?
Ergebnis der Anfrage
Der Grundschutz lässt halt viele Möglichkeiten offen. Man kann beliebig modellieren, man kann SOLLs wie Verschlüsselung abwählen. Eine Begründung wird zwar erwartet, aber im Zertifikat steht nichts davon. Letztendlich garantiert ein Grundschutzzertifikat keine Umsetzung auf dem Stand der Technik. Wie bei jedem Audit muss man den Bericht bekommen, oder in einem Vertrag konkrete Vereinbarungen treffen.
Mehr auf https://blog.lindenberg.one/BundesamtUn…
Information nicht vorhanden
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Datum3. Juni 2021
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6. Juli 2021
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