IT-Kosten bei der Fernuniversität Hagen im Jahr 2021

- welche IT-Kosten im Jahr 2021 die Fernuniversität in Hagen insgesamt hatte? (Hardware-Ausgaben, Software-Ausgaben, Lizenzkosten, technische Infrastruktur, Netzwerkkosten, Anschlüsse, Wartungsverträge etc. inklusive)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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Thomas Schäfer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An FernUniversität in Hagen Details
Von
Thomas Schäfer
Betreff
IT-Kosten bei der Fernuniversität Hagen im Jahr 2021 [#248871]
Datum
12. Mai 2022 02:51
An
FernUniversität in Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- welche IT-Kosten im Jahr 2021 die Fernuniversität in Hagen insgesamt hatte? (Hardware-Ausgaben, Software-Ausgaben, Lizenzkosten, technische Infrastruktur, Netzwerkkosten, Anschlüsse, Wartungsverträge etc. inklusive)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Schäfer Anfragenr: 248871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248871/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Schäfer

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Sehr geehrter Herr Schäfer, die FernUniversität in Hagen hat im Jahr 2021 4.687.967,48 € für IT verausgabt. Ich …
Von
FernUniversität in Hagen
Betreff
Re: IT-Kosten bei der Fernuniversität Hagen im Jahr 2021 [#248871]
Datum
9. Juni 2022 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schäfer, die FernUniversität in Hagen hat im Jahr 2021 4.687.967,48 € für IT verausgabt. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Summe um die Aufwendungen handelt. Sofern Sie detaillierte Informationen wünschen, entstehen Gebühren auf Grundlage der Anlage 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW). Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem benötigten Bearbeitungsaufwand. Mit freundlichen Grüßen