IT-Richtlinie des BfDI

In der Datenschutzerklärung heißt es (https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html) unter

5. Speicherdauer

Die Speicherung erfolgt im Einklang mit der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien, die gemäß der IT-Richtlinie des BfDI verbindlichen Regelungsgehalt hat.

Bitte lassen Sie mir die IT-Richtlinie des BfDI zukommen und die Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Datenschutzerklärun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Richtlinie des BfDI [#216066]
Datum
20. März 2021 09:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Datenschutzerklärung heißt es (https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html) unter 5. Speicherdauer Die Speicherung erfolgt im Einklang mit der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien, die gemäß der IT-Richtlinie des BfDI verbindlichen Regelungsgehalt hat. Bitte lassen Sie mir die IT-Richtlinie des BfDI zukommen und die Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216066/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/009 II#0733 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IT-Richtlinie des BfDI [#216066] # 25-780/009 II#0733
Datum
26. April 2021 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/009 II#0733 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen