IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Eine Übersicht über folgende Fragen:
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – IT-SiG 2.0)"?
Wann ist mit dem Beschluss eines entsprechenden Gesetzes zu rechnen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Ezra Thume
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersi…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Ezra Thume
Betreff
IT-Sicherheitsgesetz 2.0 [#169102]
Datum
23. Oktober 2019 08:41
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über folgende Fragen: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – IT-SiG 2.0)"? Wann ist mit dem Beschluss eines entsprechenden Gesetzes zu rechnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ezra Thume <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ezra Thume

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Thume, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Inf…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage IT-Sicherheitsgesetz 2.0 [#169102]
Datum
14. November 2019 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Thume, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen