Sehr Antragsteller/in
zunächst bitte ich Sie, die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage vom 26.10.2021 zu entschuldigen. Der eingetretene Verzug ist der aktuell leider extrem angespannten Arbeitssituation in der Beihilfestelle geschuldet.
Sie haben mit Ihrer Mail vom 26.10.2021 ein Auskunftsersuchen nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, gestellt.
Zu Ihrer Anfrage gebe ich Ihnen wie folgt Auskunft:
Ihrem Auskunftsersuchen kann leider nicht entsprochen werden.
Begründung:
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz enthält in § 7 Ausschlussvorschriften, die sich insbesondere auf den Bereich sog. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beziehen. Ein Beispiel hierfür sind IT-Sicherheitskonzepte, die unter den Schutz des § 7 IFG Berlin fallen.
Gegenstand behördlicher oder verfahrensbezogener IT-Sicherheitskonzepte sind regelmäßig detaillierte Ausführungen zu eingesetzten IT-Diensten, IT-Komponenten, technischen Abläufen oder Kommunikationsprozessen. Dies trifft auch auf die Berliner Beihilfe-App zu. Bei einer Einsichtnahme in IT-Sicherheitskonzepte können nachteilige Auswirkung auf Belange der IT-Sicherheit - hier auf den grundsätzlichen Betrieb der Berliner Beihilfe-App sowie ihrer Infrastruktur und deren Einzelkomponenten - nicht ausgeschlossen werden.
Eine öffentliche Darstellung des Sicherheitskonzepts der Berliner Beihilfe App widerspricht dem Sinn und Zweck eines Sicherheitskonzepts und dem effektiven und effizienten Schutz vor Angriffen auf diesen Dienst. Die Veröffentlichung von Dokumentationen zur IT-Infrastruktur sowie IT-Sicherheitskonzepten stellt ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der eingesetzten IT-Systeme dar, Dokumente und Konzepte können wesentliche Hinweise auf
eingesetzte Hard- und Software, Netzstrukturen und Kommunikationsverbindungen geben, die gezielt Angriffe auf die genutzten IT-Systeme ermöglichen würden.
Bei der Abwägung der Entscheidung habe ich daher Ihren Anspruch auf Informationszugang gegen die Interessen der Beihilfestelle sowie mittelbar aller beihilfeberechtigten Personen des Landes Berlin, die ein Höchstmaß an IT-Sicherheit für die von ihnen genutzte Berliner Beihilfe App erwarten, abgewogen und aufgrund der erheblichen potenziellen Gefahren für die IT-Sicherheit bei einer Auskunftserteilung festgestellt, dass Ihr Informationsinteresse an dieser Stelle nicht überwiegt.
Gebühren werden nicht erhoben.
Mit freundlichen Grüßen