IT-Sicherheitskonzept Beihilfe App

das IT-Sicherheitskonzept für die Beihilfe App des Landes Berlin (https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/allgemeines/wie-erhalte-ich-eine-beihilfe/artikel.755844.php).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesverwaltungsamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Sicherheitskonzept Beihilfe App [#231742]
Datum
26. Oktober 2021 08:51
An
Landesverwaltungsamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231742/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IT-Sicherheitskonzept Beihilfe App“ vom 26.10.…
An Landesverwaltungsamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IT-Sicherheitskonzept Beihilfe App [#231742]
Datum
2. Dezember 2021 00:03
An
Landesverwaltungsamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IT-Sicherheitskonzept Beihilfe App“ vom 26.10.2021 (#231742) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231742/

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Landesverwaltungsamt Berlin
Sehr Antragsteller/in zunächst bitte ich Sie, die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage vom 26.10.2021 zu entschul…
Von
Landesverwaltungsamt Berlin
Betreff
AW: IT-Sicherheitskonzept Beihilfe App [#231742]
Datum
7. Dezember 2021 18:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zunächst bitte ich Sie, die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage vom 26.10.2021 zu entschuldigen. Der eingetretene Verzug ist der aktuell leider extrem angespannten Arbeitssituation in der Beihilfestelle geschuldet. Sie haben mit Ihrer Mail vom 26.10.2021 ein Auskunftsersuchen nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, gestellt. Zu Ihrer Anfrage gebe ich Ihnen wie folgt Auskunft: Ihrem Auskunftsersuchen kann leider nicht entsprochen werden. Begründung: Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz enthält in § 7 Ausschlussvorschriften, die sich insbesondere auf den Bereich sog. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beziehen. Ein Beispiel hierfür sind IT-Sicherheitskonzepte, die unter den Schutz des § 7 IFG Berlin fallen. Gegenstand behördlicher oder verfahrensbezogener IT-Sicherheitskonzepte sind regelmäßig detaillierte Ausführungen zu eingesetzten IT-Diensten, IT-Komponenten, technischen Abläufen oder Kommunikationsprozessen. Dies trifft auch auf die Berliner Beihilfe-App zu. Bei einer Einsichtnahme in IT-Sicherheitskonzepte können nachteilige Auswirkung auf Belange der IT-Sicherheit - hier auf den grundsätzlichen Betrieb der Berliner Beihilfe-App sowie ihrer Infrastruktur und deren Einzelkomponenten - nicht ausgeschlossen werden. Eine öffentliche Darstellung des Sicherheitskonzepts der Berliner Beihilfe App widerspricht dem Sinn und Zweck eines Sicherheitskonzepts und dem effektiven und effizienten Schutz vor Angriffen auf diesen Dienst. Die Veröffentlichung von Dokumentationen zur IT-Infrastruktur sowie IT-Sicherheitskonzepten stellt ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der eingesetzten IT-Systeme dar, Dokumente und Konzepte können wesentliche Hinweise auf eingesetzte Hard- und Software, Netzstrukturen und Kommunikationsverbindungen geben, die gezielt Angriffe auf die genutzten IT-Systeme ermöglichen würden. Bei der Abwägung der Entscheidung habe ich daher Ihren Anspruch auf Informationszugang gegen die Interessen der Beihilfestelle sowie mittelbar aller beihilfeberechtigten Personen des Landes Berlin, die ein Höchstmaß an IT-Sicherheit für die von ihnen genutzte Berliner Beihilfe App erwarten, abgewogen und aufgrund der erheblichen potenziellen Gefahren für die IT-Sicherheit bei einer Auskunftserteilung festgestellt, dass Ihr Informationsinteresse an dieser Stelle nicht überwiegt. Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen