IT-Strategie und Digitalisierung

IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: IT-Strategie und Ko…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#186613]
Datum
13. Mai 2020 16:40
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186613
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Patent- und Markenamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 13. Mai 2020 auf Informationszugang nach…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 13.05.2020 zu IT-Strategie und Digitalisierung
Datum
18. Mai 2020 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 13. Mai 2020 auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Umweltinformationsgesetz (UIG) / Verbraucherinformationsgesetz (VIG), mit dem Sie um Zugang zu Informationen zu „IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen“ des Deutschen Patent- und Markenamts bitten. Bis zur Beantwortung Ihres Antrags bitte ich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsches Patent- und Markenamt
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 13. Mai 2020 haben Sie sich über das Portal „fragdenstaat.de“ an das …
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.05.2020 betreffend Informationen zu IT-Strategie und Digitalisierung des DPMA
Datum
9. Juni 2020 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 13. Mai 2020 haben Sie sich über das Portal „fragdenstaat.de“ an das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) gewandt und unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) um Übersendung von Informationen zu „IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen“ des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gebeten. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Das DPMA bietet seinen Kunden elektronische Informations-, Kommunikations- und Transaktionsangebote im Sinne von e-Government in Form von elektronischen Diensten und Schnittstellen in Ergänzung zu den herkömmlichen Methoden an und ist bestrebt, diese kontinuierlich auszubauen und weiterzuentwickeln. So steht der Öffentlichkeit ein Zugang zu dem DPMA-internen Patentrecherchesystem DEPATIS seit 2002 (DEPATISnet, https://depatisnet.dpma.de) zur Verfügung. Mit dem Angebot, Schutzrechtsanmeldungen online einreichen zu können, begann das DPMA bereits im Jahr 2003. Näheres zu den aktuellen e-filing-Möglichkeiten mit DPMAdirektPro und DPMAdirektWeb wird unter https://www.dpma.de/service/elektronisc… dargestellt. Im Jahr 2009 wurde der elektronische Zugang zu Rechts- und Verfahrensstandsdaten mit Inbetriebnahme des Systems DPMAregister komplett erneuert (https://register.dpma.de/DPMAregister/U…). Seit 2014 bietet DPMAregister auch eine online-Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten. Ein elektronischer Versand von Bescheiden und Beschlüssen in Schutzrechtsverfahren (mit Ausnahme von der Design-Verfahren) an Verfahrensbeteiligte ist seit 2017 im Rahmen von DPMAdirektPro (https://www.dpma.de/service/elektronisc…) möglich. Auch unsere internen Systeme werden stetig modernisiert. Nachdem für die Schutzrechte Patente, Gebrauchsmuster und Marken die Akten bereits vollelektronisch geführt werden, wird derzeit im Projekt „ElSAdesign“ auch an einer Einführung der elektronischen Aktenführung für das Schutzrecht Design gearbeitet. Das Projekt „Neue Recherche“ beschäftigt sich mit der Einführung von neuen Suchtechnologien, unter Verwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz. Die neuen Suchalgorithmen werden unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukünftig zur Recherche in verschiedenen digitalisierten Datenbeständen zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zu den genannten und anderen Themen können Sie auch dem Jahresbericht 2019 (https://www.dpma.de/docs/dpma/veroeffen…, hier insbesondere die Seiten 39, 59-60, 62, 79) und der Übersicht zur IT-Strategie des DPMA entnehmen (siehe die beiden angefügten PDF-Dateien). Bei dem vorliegend erteilten Informationszugang handelt es sich um eine Auskunft einfacher Art. Diese ist gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 IFG kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen