Sehr
geehrteAntragsteller/in
Sie haben mit Nachricht vom 13. Mai 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30376) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen unserer Behörde.
Zu Ihrer Anfrage erhalten Sie nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung die folgenden Auskünfte:
Anbei übersenden wir Ihnen unsere aktuelle Digitale Agenda, auch im Internet zu finden unter
https://www.destatis.de/DE/Service/Open…
1. Hintergrund der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Statistischen Bundesamt
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Insgesamt wurden bisher knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & -entwicklung") zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.
Die OZG-Leistungen werden im Rahmen von zwei Digitalisierungsprogrammen umgesetzt. Im „Digitalisierungsprogramm Bund“ werden alle Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund themenfeldübergreifend und in Verantwortung des Bundes digitalisiert. Die Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen werden im „Digitalisierungsprogramm Föderal“ digitalisiert.
2. Maßnahmen im Statistischen Bundesamt
Im Rahmen des „Digitalisierungsprogramm Bund“ ist die Umsetzung der Vorgaben aus dem OZG im Statistischen Bundesamt Anfang 2019 gestartet. Im ersten Schritt wurde eine Leistungsklärung für alle sog. Typ 1-Leistungen (Leistungen bei denen die Rechtsetzung als auch der Vollzug in der Verantwortung des Bundes liegt) durchgeführt. Hierzu wurden entsprechende Abfragen im Haus initiiert. Ziel der Abfragen war es, Verwaltungsleistungen im Sinne des OZG zu identifizieren. Die Ergebnisse der Abfragen wurden mit der OZG-Programmleitung im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und den zuständigen Fachaufsichten abgestimmt. In einem weiteren Schritt wurden in Abstimmung mit der Bundesredaktion detaillierte Leistungsbeschreibungen zu den identifizierten Verwaltungsleistungen erstellt, die künftig im Bundesportal für die Bürgerinnen und Bürger verfügbar gemacht werden sollen. Alle Typ 1-Leistungen des Statistischen Bundesamtes werden bis Ende 2022 OZG-konform zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der
Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen