IT-Strategie und Digitalisierung

IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: IT-Strategie und Ko…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#186634]
Datum
13. Mai 2020 16:40
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186634
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 376: IT-Strategie und Digitalisierung [#186634]
Datum
14. Mai 2020 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. Mai 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1010001001-IF30376 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 13. Mai 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30376) eine A…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: IT-Strategie und Digitalisierung (Az.: A-IR/1010001001-IF30376)
Datum
10. Juni 2020 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 13. Mai 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30376) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen unserer Behörde. Zu Ihrer Anfrage erhalten Sie nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung die folgenden Auskünfte: Anbei übersenden wir Ihnen unsere aktuelle Digitale Agenda, auch im Internet zu finden unter https://www.destatis.de/DE/Service/Open… 1. Hintergrund der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Statistischen Bundesamt Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Insgesamt wurden bisher knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & -entwicklung") zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Die OZG-Leistungen werden im Rahmen von zwei Digitalisierungsprogrammen umgesetzt. Im „Digitalisierungsprogramm Bund“ werden alle Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund themenfeldübergreifend und in Verantwortung des Bundes digitalisiert. Die Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen werden im „Digitalisierungsprogramm Föderal“ digitalisiert. 2. Maßnahmen im Statistischen Bundesamt Im Rahmen des „Digitalisierungsprogramm Bund“ ist die Umsetzung der Vorgaben aus dem OZG im Statistischen Bundesamt Anfang 2019 gestartet. Im ersten Schritt wurde eine Leistungsklärung für alle sog. Typ 1-Leistungen (Leistungen bei denen die Rechtsetzung als auch der Vollzug in der Verantwortung des Bundes liegt) durchgeführt. Hierzu wurden entsprechende Abfragen im Haus initiiert. Ziel der Abfragen war es, Verwaltungsleistungen im Sinne des OZG zu identifizieren. Die Ergebnisse der Abfragen wurden mit der OZG-Programmleitung im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und den zuständigen Fachaufsichten abgestimmt. In einem weiteren Schritt wurden in Abstimmung mit der Bundesredaktion detaillierte Leistungsbeschreibungen zu den identifizierten Verwaltungsleistungen erstellt, die künftig im Bundesportal für die Bürgerinnen und Bürger verfügbar gemacht werden sollen. Alle Typ 1-Leistungen des Statistischen Bundesamtes werden bis Ende 2022 OZG-konform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen