IT-Strategie und Digitalisierung

IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: IT-Strategie und Ko…
An Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#186638]
Datum
13. Mai 2020 16:40
An
Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186638
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG-Antrag vom 13. Mai 2020 ist beim VBI eingegangen. Der geltend gemachte Ausku…
Von
Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#186638]
Datum
20. Mai 2020 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG-Antrag vom 13. Mai 2020 ist beim VBI eingegangen. Der geltend gemachte Auskunftsanspruch besteht jedoch nicht, da der VBI funktional - wie Gerichte und Bundesanwaltschaft - ein Organ der Rechtspflege ist, d.h. keine Verwaltungsbehörde ist und auch sonst keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Das ergibt sich § 35 VwGO: (1) Die Bundesregierung bestellt einen Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht und richtet ihn im Bundesministerium des Innern ein. Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht kann sich an jedem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht beteiligen; dies gilt nicht für Verfahren vor den Wehrdienstsenaten. Er ist an die Weisungen der Bundesregierung gebunden. (2) Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Äußerung. Da der VBI zudem organisatorisch "im Bundesministerium des Innern" eingerichtet ist, ist von dort die IT-Strategie und das Konzept zur Digitalisierung von Serviceleistungen vorgebeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IT-Strategie und Digitalisierung“ [#186638]
Datum
27. Januar 2022 06:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186638/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Ausführungen der Behörde sind falsch. Die Zuordnung zu Rechtsprechung kann nicht aus der VwGO herausgelesen werden. Gerichte sind eine unabhängige Instanz, deren Handeln ausschließlich der Gerichtsverfassungsordnung unterliegt und die Staatsanwaltschaft ist nur insofern Teil der Rechtsprechung, wenn sie sich auf die StPO beruft. Der VBI jedoch ist quasi der verlängerte Arm der Bundesregierung, um die Interessen des Bundes an einer einheitlichen Rechtsprechung und Rechtsfortentwicklung zu wahren. Er ist vollständig in die Verwaltung eingeordnet. Deshalb unterliegt er vollständig und ausnahmslos dem IFG. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 186638.pdf Anfragenr: 186638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186638/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2022 11:30
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
8630_2022Eingangsbesttigung.pdf
140,5 KB
signature.asc
1,5 KB


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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-726/003 II#0171 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage an den Vertreter des Bundesinteresses beim BVerwG wegen „IT-Strategie und Digitalisierung“ [#186638]; 25-726/003 II#0171
Datum
2. Februar 2022 14:14
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-726/003 II#0171 Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen