IT-Strategie und Digitalisierung

IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: IT-Strategie und Ko…
An Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#186561]
Datum
13. Mai 2020 16:40
An
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186561
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
AUTO: Ramona Schröder ist außer Haus. (Rückkehr am 18.05.2020) Ich werde ab  30.04.2020 nicht im Büro sein. Ich ke…
Von
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Betreff
AUTO: Ramona Schröder ist außer Haus. (Rückkehr am 18.05.2020)
Datum
13. Mai 2020 16:42
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab  30.04.2020 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 18.05.2020. Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht **"IT-Strategie und Digitalisierung [#186561]"** gesendet am **13.05.2020 16:40:45****.** Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.

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Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag auf Informationszugang ist bei der Bundesanstalt für vereinigungsbe…
Von
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Betreff
Antwort: IT-Strategie und Digitalisierung [#186561]
Datum
15. Mai 2020 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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105 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag auf Informationszugang ist bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als der nach § 1 Abs. 1, § 7 Abs. 1 IFG zuständigen Behörde eingegangen. Zu Ihrem Antrag auf Mitteilung einer IT-Strategie und einem Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen der BvS wird darauf hingewiesen, dass die BvS, vormals Treuhandanstalt, zum 1. Januar 2001 ihre operative Tätigkeit eingestellt hat und mit dem Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvSAbwG) vom 28.10.2003 festgelegt wurde, dass das verbliebende Vermögen der BvS abzuwickeln ist. Die Erledigung ihrer Rest-Aufgaben, ausgenommen hoheitliche Tätigkeiten, hat die BvS Dienstleistern übertragen. Serviceleistungen, also Dienste mit denen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch Kunden (in aller Regel gegen Bezahlung) unterstützt oder bedient werden sollen, werden von der BvS nicht erbracht. Dementsprechend gibt es hierzu auch keine IT-Strategie oder ein Digitalisierungskonzept. Da die von Ihnen begehrte Information hier nicht vorliegt, kann Ihrem Antrag daher nicht entsprochen werden. Gebühren für diese Auskunft fallen nicht an. Mit freundlichen Grüßen