Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Az.: Z22-18501/64(2020)
Bonn: 21.07.2020
Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.5.2020
Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde" vom 13.05.2020.
Leider können wir Ihrem Auskunftsbegehren nur teilweise nachkommen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Begründung:
A. Zur IT-Strategie
I. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat seine hauseigene IT-Strategie im IT-Rahmenkonzept (2020) dargelegt. Die darin beschriebene IT-Strategie wird im Folgenden in Auszügen wiedergegeben.
Grundsätzlich orientiert sich die Strategie des BMBF an den unten genannten Punkten der IT-Strategie der Bundesverwaltung. Des Weiteren legt das BMBF großen Wert auf Zielgruppenorientierung und Nutzerfreundlichkeit, sowie Flexibilität und Mobilität.
Insgesamt unterscheidet die IT-Strategie der Bundesverwaltung zehn übergeordnete strategische Ziele:
* Effektivität und Qualität
* Digitale Verwaltung
* Zukunftsfähigkeit und Offenheit für Innovationen
* Informationssicherheit und Datenschutz
* Attraktivität als Arbeitgeber
* Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz
* Inklusion und Barrierefreiheit
* Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit
* Kooperationen
* Kontrollfähigkeit und Steuerbarkeit
Die Umsetzung dieser strategischen Ziele für den Einsatz der Informationstechnik im BMBF spiegelt sich in einer modernen, zukunftssicheren IT-Infrastruktur wider. Durch den Einsatz von homogenen, gut administrierbaren Systemen wird eine hohe Verfügbarkeit sowie Kontrolle bzw. Steuerbarkeit gewährleistet. Die Ausstattung der Arbeitsplätze ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses ein effektives Arbeiten und eine weitgehende IT-Unterstützung ihrer täglichen Arbeit.
Die strategische Bedeutung der IT-Sicherheit hat ebenfalls weitreichende Auswirkungen auf die IT-Infrastruktur des BMBF. Grundsatz ist hierbei ein Höchstmaß an Sicherheit bei einer möglichst geringen Einschränkung der Anwenderinnen und Anwender.
II. Ihrem Antrag auf Informationszugang zum kompletten IT-Rahmenkonzept 2020 kann nicht stattgegeben werden, da dies nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit haben kann.
Gemäß § 3 Nr. 1 lit. c) IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann. Nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit sind dann anzunehmen, wenn eine Veröffentlichung der begehrten Informationen den Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Organe bedroht.
Dies ist vorliegend der Fall. Das IT-Rahmenkonzept enthält nicht nur konkrete Angaben über die im Bundesministerium für Bildung und Forschung eingesetzten Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie, sondern auch detaillierte Beschreibungen aller Fachverfahren und Dienste. Sie geben Aufschluss über Anwendungszwecke, Administrationsbereiche sowie interne Verknüpfungen und gegenseitige Abhängigkeiten. Darüber hinaus trifft das IT-Rahmenkonzept Aussagen zu Entwicklungszielen und Einsatzstrategien. In ihrer Gesamtheit geben sämtliche, im IT-Rahmenkonzept aufgeführten Informationen daher ein detailliertes Lagebild der eingesetzten IT-Infrastruktur nebst möglicher Schwachstellen wieder. Dieses Wissen erleichtert nicht nur die Durchführung von Cyber-Angriffen, sondern macht darüber hinaus äußerst gezielte Attacken insbesondere durch sog. Advanced Persistent Threats (APT) möglich. Dies gilt auch, wenn die Erkenntnisse aus dem IT-Rahmenkonzept erst in Kombination mit weiteren Informationen tatsächlich für Cyber-Angriffe genutzt werden könnten. Aufgrund der ständig wachsenden Bedrohungslage kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung die entsprechenden Informationen nicht zur Verfügung stellen.
B. Zum 2. Teil Ihrer Anfrage (Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen):
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat sich in seiner als Anlage beigefügten Digitalstrategie (2019) u. a. zum Ziel gesetzt, digitale Technologien für eine moderne und effiziente Verwaltung zu nutzen. Es ist ein Teilaspekt des übergeordneten Ziels, besser und nachhaltig zu leben, zu wirtschaften und zu arbeiten. Konkret heißt das: Um Prozesse zu verschlanken und an Bedarfsträgern und Lieferanten auszurichten, hat das BMBF die elektronische Vergabe eingeführt. Das Antragsverfahren in der Projektförderung wird mit dem Ziel durchgängig elektronischer Verfahren weiterentwickelt. Zur Verbesserung interner Abläufe hat das BMBF frühzeitig die elektronischen E-Akte eingeführt und wird darauf aufbauend eine durchgängige elektronische Vorgangsbearbeitung und weitere Elemente durchgängig digitaler Workflows umsetzen (v. a. interne elektronische Antragsverfahren). Im Sinne dieser strategischen Zielsetzung werden die jeweiligen internen Digitalisierungsmaßnahmen im BMBF schrittweise bedarfsgerecht umgesetzt.
Ein übergreifendes Konzept zur Digitalisierung der föderalen Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) in Form von z. B. Steckbriefen finden Sie auf folgender Internetseite (§ 9 Abs. 3, 2. Var. IFG):
https://informationsplattform.ozg-ums...
Darüber hinaus möchte ich Sie auf folgende öffentlich zugängliche Informationen zum Servicestandard zur OZG Umsetzung hinweisen:
https://www.onlinezugangsgesetz.de/We...
Der Bescheid ergeht gebührenfrei.
Im Auftrag
Dr. Barbara Gold
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn einzureichen.