IT-Strategie und Digitalisierung

IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: IT-Strategie und Ko…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#186584]
Datum
13. Mai 2020 16:40
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186584
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z22 -18501/64(2020) Bonn, 25.06.20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: IT-Strategie und Digitalisierung [#186584]
Datum
25. Juni 2020 11:40
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z22 -18501/64(2020) Bonn, 25.06.2020 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund andauernder interner Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13.05.2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13.05.2020
Datum
21. Juli 2020 18:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: Z22-18501/64(2020) Bonn: 21.07.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.5.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde" vom 13.05.2020. Leider können wir Ihrem Auskunftsbegehren nur teilweise nachkommen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Begründung: A. Zur IT-Strategie I. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat seine hauseigene IT-Strategie im IT-Rahmenkonzept (2020) dargelegt. Die darin beschriebene IT-Strategie wird im Folgenden in Auszügen wiedergegeben. Grundsätzlich orientiert sich die Strategie des BMBF an den unten genannten Punkten der IT-Strategie der Bundesverwaltung. Des Weiteren legt das BMBF großen Wert auf Zielgruppenorientierung und Nutzerfreundlichkeit, sowie Flexibilität und Mobilität. Insgesamt unterscheidet die IT-Strategie der Bundesverwaltung zehn übergeordnete strategische Ziele: * Effektivität und Qualität * Digitale Verwaltung * Zukunftsfähigkeit und Offenheit für Innovationen * Informationssicherheit und Datenschutz * Attraktivität als Arbeitgeber * Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz * Inklusion und Barrierefreiheit * Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit * Kooperationen * Kontrollfähigkeit und Steuerbarkeit Die Umsetzung dieser strategischen Ziele für den Einsatz der Informationstechnik im BMBF spiegelt sich in einer modernen, zukunftssicheren IT-Infrastruktur wider. Durch den Einsatz von homogenen, gut administrierbaren Systemen wird eine hohe Verfügbarkeit sowie Kontrolle bzw. Steuerbarkeit gewährleistet. Die Ausstattung der Arbeitsplätze ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses ein effektives Arbeiten und eine weitgehende IT-Unterstützung ihrer täglichen Arbeit. Die strategische Bedeutung der IT-Sicherheit hat ebenfalls weitreichende Auswirkungen auf die IT-Infrastruktur des BMBF. Grundsatz ist hierbei ein Höchstmaß an Sicherheit bei einer möglichst geringen Einschränkung der Anwenderinnen und Anwender. II. Ihrem Antrag auf Informationszugang zum kompletten IT-Rahmenkonzept 2020 kann nicht stattgegeben werden, da dies nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit haben kann. Gemäß § 3 Nr. 1 lit. c) IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann. Nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit sind dann anzunehmen, wenn eine Veröffentlichung der begehrten Informationen den Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Organe bedroht. Dies ist vorliegend der Fall. Das IT-Rahmenkonzept enthält nicht nur konkrete Angaben über die im Bundesministerium für Bildung und Forschung eingesetzten Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie, sondern auch detaillierte Beschreibungen aller Fachverfahren und Dienste. Sie geben Aufschluss über Anwendungszwecke, Administrationsbereiche sowie interne Verknüpfungen und gegenseitige Abhängigkeiten. Darüber hinaus trifft das IT-Rahmenkonzept Aussagen zu Entwicklungszielen und Einsatzstrategien. In ihrer Gesamtheit geben sämtliche, im IT-Rahmenkonzept aufgeführten Informationen daher ein detailliertes Lagebild der eingesetzten IT-Infrastruktur nebst möglicher Schwachstellen wieder. Dieses Wissen erleichtert nicht nur die Durchführung von Cyber-Angriffen, sondern macht darüber hinaus äußerst gezielte Attacken insbesondere durch sog. Advanced Persistent Threats (APT) möglich. Dies gilt auch, wenn die Erkenntnisse aus dem IT-Rahmenkonzept erst in Kombination mit weiteren Informationen tatsächlich für Cyber-Angriffe genutzt werden könnten. Aufgrund der ständig wachsenden Bedrohungslage kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung die entsprechenden Informationen nicht zur Verfügung stellen. B. Zum 2. Teil Ihrer Anfrage (Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen): Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat sich in seiner als Anlage beigefügten Digitalstrategie (2019) u. a. zum Ziel gesetzt, digitale Technologien für eine moderne und effiziente Verwaltung zu nutzen. Es ist ein Teilaspekt des übergeordneten Ziels, besser und nachhaltig zu leben, zu wirtschaften und zu arbeiten. Konkret heißt das: Um Prozesse zu verschlanken und an Bedarfsträgern und Lieferanten auszurichten, hat das BMBF die elektronische Vergabe eingeführt. Das Antragsverfahren in der Projektförderung wird mit dem Ziel durchgängig elektronischer Verfahren weiterentwickelt. Zur Verbesserung interner Abläufe hat das BMBF frühzeitig die elektronischen E-Akte eingeführt und wird darauf aufbauend eine durchgängige elektronische Vorgangsbearbeitung und weitere Elemente durchgängig digitaler Workflows umsetzen (v. a. interne elektronische Antragsverfahren). Im Sinne dieser strategischen Zielsetzung werden die jeweiligen internen Digitalisierungsmaßnahmen im BMBF schrittweise bedarfsgerecht umgesetzt. Ein übergreifendes Konzept zur Digitalisierung der föderalen Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) in Form von z. B. Steckbriefen finden Sie auf folgender Internetseite (§ 9 Abs. 3, 2. Var. IFG): https://informationsplattform.ozg-ums... Darüber hinaus möchte ich Sie auf folgende öffentlich zugängliche Informationen zum Servicestandard zur OZG Umsetzung hinweisen: https://www.onlinezugangsgesetz.de/We... Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Dr. Barbara Gold Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn einzureichen.