IT-Strategie und Digitalisierung

IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: IT-Strategie und Ko…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#186605]
Datum
13. Mai 2020 16:40
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186605
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Mai 2020 16:41
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesverfassungsgericht
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz *Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz* *Ihr Antrag vom 13. Mai 2…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Datum
10. Juni 2020 15:18
Status
Warte auf Antwort
*Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz* *Ihr Antrag vom 13. Mai 2020*
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz [#186605] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beausku…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz [#186605]
Datum
11. Juni 2020 09:06
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beauskunftung. Ich möchte darauf hinweisen, dass ein Digitalisierungskonzept nicht nur für Leistungen nach aussen, sondern für die gesamte Verwaltung und den gesamten (auch internen) Leistungskatalog zuständig ist. Bis wann ist mit der Vorlage des Digitalisierungskonzeptes zu rechnen? Mit welchem Beratungsinstitut arbeiten Sie hier zusammen und wurde der Abruf aus einem Rahmenvertrag geleistet oder einzelvertraglich geregelt? In letzterem Fall bitte ich um Zusendung der Ausschreibungsunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186605
Bundesverfassungsgericht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Juni 2020 09:06
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesverfassungsgericht
Ihre E-Mail vom 11.06.2020; unser AZ: 1451/1 - 524/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Präzisier…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihre E-Mail vom 11.06.2020; unser AZ: 1451/1 - 524/20
Datum
17. Juni 2020 17:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Präzisierung Ihres IFG-Antrages vom 13. Mai 2020 mit o.g. E-Mail. Da nach einer ersten Prüfung Ihres Anliegens eine zumindest teilweise Ablehnung Ihres Antrages in Betracht kommt, bitte ich vor einer weiteren Bearbeitung um die Angabe Ihrer vollständigen Postanschrift, damit ein Bescheid mit formgültiger Rechtsbehelfsbelehrung ergehen kann. Es handelt sich hier um einen Verwaltungsakt, der nach § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG demjenigen bekanntzugeben ist, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist. Der Zeitpunkt dieser Bekanntgabe setzt die Rechtsbehelfsfrist in Gang (§70 Abs. 1 VwGo). Eine Übermittlung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse ersetzt nicht die Bekanntgabe i.S.d. § 41 Abs. 1 VwVfG, da die Bekanntgabe (einschließlich des Zeitpunktes) an Sie persönlich hierdurch nicht sichergestellt ist. Mit freundlichen Grüßen