IT- und Informationssicherheitsexperten in Bayern

Sehr geehrte Damen und Herren, für einen wissenschaftlichen Beitrag recherchiere ich zum Fachkräftemangel bei IT-Sicherheitsexperten. Könnten Sie mir bitte eine Information darüber zusenden, wie viele IT- und/oder Informationssicherheitsstellen im bayersichen Staatsdienst, der Landesverwaltung, in den Ministerien und den Ministerien nachgeordnete Behörden nicht besetzt sind und ggf. wieso sie nicht besetzt sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2021
  • Frist
    11. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT- und Informationssicherheitsexperten in Bayern [#212144]
Datum
9. Februar 2021 11:56
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, für einen wissenschaftlichen Beitrag recherchiere ich zum Fachkräftemangel bei IT-Sicherheitsexperten. Könnten Sie mir bitte eine Information darüber zusenden, wie viele IT- und/oder Informationssicherheitsstellen im bayersichen Staatsdienst, der Landesverwaltung, in den Ministerien und den Ministerien nachgeordnete Behörden nicht besetzt sind und ggf. wieso sie nicht besetzt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212144/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerische Staatskanzlei
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. Februar 2021, die wir an das zuständige Staatsministe…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
AW: IT- und Informationssicherheitsexperten in Bayern [#212144]
Datum
1. März 2021 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. Februar 2021, die wir an das zuständige Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weitergeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerische Staatskanzlei
Sehr Antragsteller/in wir freuen uns über Ihr Interesse zum Thema IT-Sicherheit in der bayerischen Staatsverwaltun…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
IT- und Informationssicherheitsexperten in Bayern
Datum
15. März 2021 08:51
Status
Sehr Antragsteller/in wir freuen uns über Ihr Interesse zum Thema IT-Sicherheit in der bayerischen Staatsverwaltung. In jeder Behörde gibt es Personen, die sich mit IT- und/oder Informationssicherheit vor Ort befassen. Konkrete und abrufbare Daten liegen hierzu nicht vor. Das Thema wird in Bayern mit hoher Priorität verfolgt. Beispielsweise hat der Freistaat Bayern schon im Jahr 2017 als erstes Bundesland ein eigenes "Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (LSI) gegründet. Hier arbeiten aktuell schon mehr als 100 Personen, um die IT-Sicherheit bei Staat, Kommunen und öffentlichen Unternehmen im KRITIS-Bereich noch weiter zu stärken. Mit freundlichen Grüßen