IT- und Informationssicherheitsexperten in Rheinland-Pfalz

eine Information darüber, wie viele IT- und/oder Informationssicherheitsstellen im rheinland-pfälzischen Staatsdienst, der Landesverwaltung, in den Ministerien und den Ministerien nachgeordnete Behörden nicht besetzt sind und ggf. wieso sie nicht besetzt sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2021
  • Frist
    11. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Information …
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT- und Informationssicherheitsexperten in Rheinland-Pfalz [#212139]
Datum
9. Februar 2021 11:50
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Information darüber, wie viele IT- und/oder Informationssicherheitsstellen im rheinland-pfälzischen Staatsdienst, der Landesverwaltung, in den Ministerien und den Ministerien nachgeordnete Behörden nicht besetzt sind und ggf. wieso sie nicht besetzt sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212139/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 9. Februar 2021, mit der Si…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: IT- und Informationssicherheitsexperten in Rheinland-Pfalz [#212139]
Datum
10. Februar 2021 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 9. Februar 2021, mit der Sie einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage - IT- und Informationssicherheitsexperten in Rheinland-Pfalz [#212139]
Datum
5. März 2021 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen