Italienurlaub Coronavirus

Da in Norditalien wegen des Coronavirus bereits Orte abgeriegelt sind möchte ich um Ihren Rat fragen, wie man sich in Bezug auf Urlaubsbuchung verhalten sollte. Ich persönlich möchte im Mai nach Rom. Kann es sein, dass sich das Virus bis dahin ausbreitet und falls ja: bekäme man sein Geld zurück? Bestimmt sind noch mehr Personen daran interessiert. Können Sie vielleicht eine öffentliche Empfehlung geben?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
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Susanne Baumstark
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da in Nordi…
An Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand Details
Von
Susanne Baumstark
Betreff
Italienurlaub Coronavirus [#181171]
Datum
23. Februar 2020 18:35
An
Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da in Norditalien wegen des Coronavirus bereits Orte abgeriegelt sind möchte ich um Ihren Rat fragen, wie man sich in Bezug auf Urlaubsbuchung verhalten sollte. Ich persönlich möchte im Mai nach Rom. Kann es sein, dass sich das Virus bis dahin ausbreitet und falls ja: bekäme man sein Geld zurück? Bestimmt sind noch mehr Personen daran interessiert. Können Sie vielleicht eine öffentliche Empfehlung geben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Baumstark Anfragenr: 181171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181171 Postanschrift Susanne Baumstark << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Baumstark

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