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Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten

Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche vom Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen (LKVK) (Saarland) gekauft, erzeugt, und verwaltet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
Martin Isenburg
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine jaehrlich…
An Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen (LKVK) Details
Von
Martin Isenburg
Betreff
Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten [#11936]
Datum
14. November 2015 02:40
An
Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen (LKVK)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche vom Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen (LKVK) (Saarland) gekauft, erzeugt, und verwaltet werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Martin Isenburg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Isenburg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg
Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen (LKVK)
Kein Nachrichtentext
Von
Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen (LKVK)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
1,1 MB

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Martin Isenburg
AW: [#11936] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank fuer die schnelle und genaue Auskunft. Mit freundlichen …
An Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen (LKVK) Details
Von
Martin Isenburg
Betreff
AW: [#11936]
Datum
3. Januar 2017 19:35
An
Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen (LKVK)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank fuer die schnelle und genaue Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg Anfragenr: 11936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Isenburg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>