Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten

Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche vom Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) (Sachsen) gekauft, erzeugt, und/oder verwaltet werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
  • Ein:e Follower:in
Martin Isenburg
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine jaehrliche…
An Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) Details
Von
Martin Isenburg
Betreff
Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten [#11939]
Datum
14. November 2015 02:45
An
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche vom Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) (Sachsen) gekauft, erzeugt, und/oder verwaltet werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Isenburg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Sehr geehrter Herr Isenburg, Sie erhalten hiermit die Empfangsbestätigung. Über die weitere Bearbeitung des Antra…
Von
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Betreff
WG: Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten [#11939]
Datum
19. November 2015 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Isenburg, Sie erhalten hiermit die Empfangsbestätigung. Über die weitere Bearbeitung des Antrages werden Sie informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Sehr geehrter Herr Isenburg, im Anhang übersenden wir Ihnen den Bescheid zu Ihrem o. g. Auskunftsersuchen vorab p…
Von
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Betreff
WG: Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten [#11939]
Datum
7. Dezember 2015 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
903,1 KB
Sehr geehrter Herr Isenburg, im Anhang übersenden wir Ihnen den Bescheid zu Ihrem o. g. Auskunftsersuchen vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen