Jährliche Steuergelder für die Doping Opferhilfe e.V.

Die Doping Opferhilfe e.V. erhielt im Jahr 2019 einen Staatszuschuss in Höhe von 50.000 Euro.
Für die Jahre 2020 bis 2022 erhielt dieser Verein jedes Jahr 90.000 Euro Steuergelder.
Laut Bundeshaushalt 2022 „Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wurden folgende Staatszuschüsse bezahlt:

Steuergeldzuwendung für Doping Opferhilfe e.V.
Jahr der Zuwendung
Steuergeld in Euro

2022
90.000

2021
90.000

2020
90.000

2019
50.000

Fragen:
Zum 31.12.2019 lief die Antragsfrist für eine humanitäre Hilfe nach dem 2. Doping Opferhilfegesetz aus. Bis dahin, stand die Doping Opferhilfe e.V. zur Beratung zu Hilfe.
Diese Beratung ist seit dem 1.1.2020 nicht mehr nötig.

Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2020 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019?

Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2021 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019?

Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2022 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019?

Vereine müssen für den Erhalt von Staatszuschüssen Verwendungsnachweise vorlegen.

Hat die Doping Opferhilfe e.V für die 2019, 2020 und 2021 bereits einen Nachweis erbracht, ob die Staatszuschüsse Antragsgemäß verwendet hat?
Wenn ja, kann ich davon eine Kopie bekommen?
Wenn nein, was sind die Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. diese Verwendungsnachweise noch nicht vorgelegt hat?
Falls die Doping Opferhilfe e.V. die Verwendungsnachweise nicht vorlegt, was unternimmt ihr Ministerium, damit die Doping Opferhilfe e.V. ihrer Pflicht nachkommt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen
Johann Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Doping Opferh…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Johann Weber
Betreff
Jährliche Steuergelder für die Doping Opferhilfe e.V. [#256575]
Datum
7. August 2022 14:59
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Doping Opferhilfe e.V. erhielt im Jahr 2019 einen Staatszuschuss in Höhe von 50.000 Euro. Für die Jahre 2020 bis 2022 erhielt dieser Verein jedes Jahr 90.000 Euro Steuergelder. Laut Bundeshaushalt 2022 „Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wurden folgende Staatszuschüsse bezahlt: Steuergeldzuwendung für Doping Opferhilfe e.V. Jahr der Zuwendung Steuergeld in Euro 2022 90.000 2021 90.000 2020 90.000 2019 50.000 Fragen: Zum 31.12.2019 lief die Antragsfrist für eine humanitäre Hilfe nach dem 2. Doping Opferhilfegesetz aus. Bis dahin, stand die Doping Opferhilfe e.V. zur Beratung zu Hilfe. Diese Beratung ist seit dem 1.1.2020 nicht mehr nötig. Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2020 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019? Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2021 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019? Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2022 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019? Vereine müssen für den Erhalt von Staatszuschüssen Verwendungsnachweise vorlegen. Hat die Doping Opferhilfe e.V für die 2019, 2020 und 2021 bereits einen Nachweis erbracht, ob die Staatszuschüsse Antragsgemäß verwendet hat? Wenn ja, kann ich davon eine Kopie bekommen? Wenn nein, was sind die Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. diese Verwendungsnachweise noch nicht vorgelegt hat? Falls die Doping Opferhilfe e.V. die Verwendungsnachweise nicht vorlegt, was unternimmt ihr Ministerium, damit die Doping Opferhilfe e.V. ihrer Pflicht nachkommt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 256575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256575/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Weber

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihren IFG-Antrag, in der Sie um Auskunft über die Steuergeldzuwendung f…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Jährliche Steuergelder für die Doping Opferhilfe e.V. [#256575]
Datum
11. August 2022 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihren IFG-Antrag, in der Sie um Auskunft über die Steuergeldzuwendung für den Doping Opferhilfe e.V. bitten. Wir können Ihnen hier nicht weiterhelfen, da die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Sport nicht zuständig ist. Dieser Bereich fällt in den Aufgabenbereich des Bundesministerium des Innern und für Heimat und die Haushaltsmittel sind dementsprechend dort etatisiert. Mit freundlichen Grüßen