logovg-36091ce7-5b03-406f-8e4e-972501545072.png
24,0 KB
Sehr geehrter Herr Aggelidakis,
bitte führen Sie die Maßnahme und die Örtlichkeit auf die sich Ihre Anfrage bezieht näher aus.
Wir benötigen weiterführende Informationen um Ihre Anfrage besser beantworten zu können, gerne können wir dies auch in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Im Auftrag unserer Verwaltung möchte ich Sie noch über die Kostennote zur Anfrage die einen nicht unerheblichen Aufwand darstellt informieren:
„Als Antragsteller haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen, §§ 24 Abs. 1 S. 1 und 26 Abs. 4 LTranspG i.V.m. dem allgemeinen Gebührenverzeichnis Rheinland - Pfalz. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt und orientieren sich am Zeitaufwand je angefangene Viertelstunde i.V.m. der Besoldungs- / Entgeltgruppe des mit dem Antrag befassten Beamten / Beschäftigten sowie der Auslagen für die Art des Informationszugangs, § 2 i.V.m. Gebührentatbestand Nr. 2 Allgemeines Gebührenverzeichnis. Die Kosten können bis zu 760 EUR zzgl. Auslagen betragen.“
Für Fragen im Sachverhalt stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Bitte setzen Sie mich in Kenntnis, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Vielen Dank!
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit mindestens letztem Jahr (2022) werden kurz vor Beginn der „offiziellen“ Vogelbrutzeit am 1. März Flure und Hecken in der VG stark zurückgeschnitten, dezimiert und zum Teil komplett entfernt. Dabei wird anscheinend keinerlei Rücksicht auf bereits nistende Vögel, Insekten, Kleinsäuger usw. genommen. Hierzu gibt es mehrere Fragen: Wer hat diese Maßnahme so beschlossen? An welche Firma wurde dieser Auftrag vergeben? Hat die Firma einen ökologischen Sachkundenachweis? Was kostet diese weitgehend unnötige und darüber hinaus umweltzerstörende Maßnahme? Wie verträgt sich diese Maßnahme mit der von der VG propagierten Nachhaltigkeitsstrategie?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen