Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Könnten Sie den Jahresabschluss der Stadt Dortmund 2017 als CSV- oder Excel-Format zusenden.
Da ich diese Daten für die Veröffentlichung auf
https://offenerhaushalt.de/ verwenden möchte wäre eine Formatierung im Excel- oder CSV-Format wünschenswert. Im ideal Fall beinhalten die einzelnen Zeilen folgendes Minimum an Informationen:
- Zeitpunkt (Jahr)
- Betrag
- Richtung (Einnahme / Ausgabe)
- Haushaltstitel
- Administrative Klassifizierung (ggf. je eine Spalte für Produktbereich, Produktgruppe und Produkt)
Sofern Sie die entsprechenden Daten bereits online verfügbar gemacht haben, würde ich mich über den entsprechenden Link freuen.
Die PDF Dokumente auf
https://rathaus.dortmund.de habe ich bereits eingesehen. Diese sind aber effektiv nicht nutzbar, da jede einzelne Position von Hand kopiert werden müsste. Da Sie Zugriff auf die Originaldaten haben, erbitte ich die Bereitstellung in oben beschriebenem Format um eine angemessene Weiterverarbeitung und Verbreitung zu ermöglichen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>