Jahresbericht der mainzplus Citymarketing GmbH

Ich bitte um Zusendung des Wirtschaftsergebnisses der mainzplus Citymarketing GmbH für die Geschäftsjahre 2014 und 2015.

Im Geschäftsbericht 2015, der auf der homepage von mainzplus veröffentlicht ist, fehlen Angaben über Gewinn oder Verlust der GmbH in den Geschäftsjahren 2014 und 2015. Im Falle von Verlust: Wer trägt den Ausgleich? Im Falle von Gewinn: Wie wird der verwendet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. April 2016
  • Frist
    31. Mai 2016
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Z…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jahresbericht der mainzplus Citymarketing GmbH [#16557]
Datum
29. April 2016 11:20
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung des Wirtschaftsergebnisses der mainzplus Citymarketing GmbH für die Geschäftsjahre 2014 und 2015. Im Geschäftsbericht 2015, der auf der homepage von mainzplus veröffentlicht ist, fehlen Angaben über Gewinn oder Verlust der GmbH in den Geschäftsjahren 2014 und 2015. Im Falle von Verlust: Wer trägt den Ausgleich? Im Falle von Gewinn: Wie wird der verwendet?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf "fragdenstaat". Bei dem erwä…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
3. Mai 2016 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf "fragdenstaat". Bei dem erwähnten Geschäftsbericht der mainzplus CITYMARKETING GmbH handelt es sich um ein Marketinginstrument, der über die erfolgten Maßnahmen der Gesellschaft berichtet. Es handelt sich nicht um den, durch einen Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss. Wie alle stadtnahen Gesellschaften, wird auch der Jahresabschluss der mainzplus CITYMARKETING GmbH im Beteiligungsbericht der Stadt Mainz jährlich veröffentlicht. Auf diesen Bericht haben alle uneingeschränkt Zugriff. Zu Ihrer Frage: Der Jahresfehlbetrag der mainzplus CITYMARKETING betrug im Jahr 2014 -1.719.613,18 und wurde durch die Muttergesellschaft, die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH ausgeglichen. Der Jahresabschluss 2015 wurde noch nicht verabschiedet, daher können wir hierzu derzeit keine Auskunft geben. Dieses Ergebnis können Sie aber auch nach Veröffentlichung des Beteiligungsberichtes 2015 durch die Stadt Mainz, uneingeschränkt einsehen. Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen