Jahresberichte ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Als Gemeinschaftseinrichtung der ARD, ZDF + Deutschlandradio veröffentlicht der Beitragsservice dankenswerterweise Jahresberichte über die Beitragserhebung. Diese Jahresberichte weisen zwar die Anzahl der verschiedenen Arten von Beitragskonten aus (Wohnungen, Betriebsstätten, usw.); allerdings nicht die Höhe der jeweiligen Einnahmen.

Damit ist es unmöglich, die Verhältnisse des Beitragsaufkommens zu den verschiedenen Typen von Beitragskonten in Beziehung zu setzen; was eine Transparenzlücke in einem grundlegenden Aspekt der Beitragserhebung darstellt.

Die Pressestelle des Beitragsservice verweigert auf Anfrage eine Auskunft zu den Zahlen wie folgt: "(über die Jahresberichte) hinausgehende Auswertungen und Kennzahlen veröffentlicht der Beitragsservice aus Kapazitätsgründen nicht."

Vor diesem Hintergrund ist meine Frage:

Welchen Anteil an den gesamten Beitragseinnahmen hatten jeweils die verschiedenen Arten von Beitragskonten (Wohnungen, Betriebsstätten Staffel I, Betriebsstätten Staffel II, Gästezimmer, Ferienwohnungen, Kraftfahrzeuge) in den Jahren 2018-2021? (in Prozent oder Euro)

Ergebnis der Anfrage

Die ARD (Erstes Deutsches Fernsehen), bzw. die Zuschauerredaktion der ARD, bei der die Anfrage gelandet ist, sieht sich nicht in der Lage, die Information zu beschaffen.

Zur Beantwortung wird auf einen der 9 Intendanten der Landesrundfunkanstalten verwiesen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Gemeinschafts…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jahresberichte ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#258707]
Datum
9. September 2022 03:54
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Gemeinschaftseinrichtung der ARD, ZDF + Deutschlandradio veröffentlicht der Beitragsservice dankenswerterweise Jahresberichte über die Beitragserhebung. Diese Jahresberichte weisen zwar die Anzahl der verschiedenen Arten von Beitragskonten aus (Wohnungen, Betriebsstätten, usw.); allerdings nicht die Höhe der jeweiligen Einnahmen. Damit ist es unmöglich, die Verhältnisse des Beitragsaufkommens zu den verschiedenen Typen von Beitragskonten in Beziehung zu setzen; was eine Transparenzlücke in einem grundlegenden Aspekt der Beitragserhebung darstellt. Die Pressestelle des Beitragsservice verweigert auf Anfrage eine Auskunft zu den Zahlen wie folgt: "(über die Jahresberichte) hinausgehende Auswertungen und Kennzahlen veröffentlicht der Beitragsservice aus Kapazitätsgründen nicht." Vor diesem Hintergrund ist meine Frage: Welchen Anteil an den gesamten Beitragseinnahmen hatten jeweils die verschiedenen Arten von Beitragskonten (Wohnungen, Betriebsstätten Staffel I, Betriebsstätten Staffel II, Gästezimmer, Ferienwohnungen, Kraftfahrzeuge) in den Jahren 2018-2021? (in Prozent oder Euro)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258707/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD. Wir …
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Jahresberichte ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#258707]
Datum
13. September 2022 15:13
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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266,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD. Wir bedauern, dass wir Ihnen in der Angelegenheit nicht weiterhelfen könnten, da uns diese Daten nicht vorliegen. Grundsätzlich können wir Ihnen mitteilen, dass das Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehr genau kontrolliert wird. Die Landesrundfunkanstalten müssen ihren Verwaltungsräten, den Landesrechnungshöfen und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) detailliert darlegen, wofür sie die Einnahmen aus den Haushaltsbeiträgen verwenden. Unter www.kef.de<http://www.kef.de/> können Sie sich den Aktuellen Bericht herunterladen. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsident:innen der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsident:innen, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse. Der Haushaltsbeitrag wurde seit seiner Einführung vielfach juristisch überprüft. Seine Rechtmäßigkeit stellten zuletzt das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof fest. Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörer:innen und Zuschauer:innen möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können. Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. So geben die Landesrundfunkanstalten allgemein über die Verwendung des Rundfunkbeitrags sowie beispielsweise über die Sendungsprofile und Minutenpreise der Filme und Serien des Ersten Deutschen Fernsehens Auskunft: https://www.ard.de/die-ard/wie-sie-be... https://www.daserste.de/specials/uebe... Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD nicht nur das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sondern sieben Dritte Programme, das Bildungsprogramm ARD alpha, die Gemeinschaftsprogramme tagesschau24 und ONE, ihre Anteile an KIKA, funk, PHOENIX, 3sat und Arte sowie mehr als 60 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie DasErste.de, die ARD-Mediathek, die ARD-Audiothek, tagesschau.de, sportschau.de oder kika.de. Den Rundfunkbeitrag investieren die Landesrundfunkanstalten auch in Kinokoproduktionen, Bandnachwuchscontests, Musikfestivals und Literaturwettbewerbe. Wir hoffen, Sie trotz Ihrer kritischen Worte weiterhin zu den Zuschauern des Ersten Deutschen Fernsehens zählen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort (= "Die Daten liegen uns nicht vor"), die i…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jahresberichte ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#258707]
Datum
13. September 2022 17:22
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort (= "Die Daten liegen uns nicht vor"), die ich aber sehr unbefriedigend finde. Ich vermisse da offen gesagt jegliche Initiative ihrerseits. Die angefragten Daten liegen u.u. nicht der ARD (?), aber definitiv dem Beitragsservice vor, der sich aber wie gesagt weigert, die Informationen herauszugeben. Der ARD als einem seiner drei Auftraggeber wird der Beitragsservice die Herausgabe von grundlegenden statistischen Daten sicherlich nicht verweigern (anders als Vertretern der freien Presse). In diesem Sinne möchte ich Sie höflich darum bitten, als Auftraggeber des Beitragsservice die Informationen beim Beitragsservice zu besorgen und dann an mich weiterzuleiten. U.u. wäre es hilfreich, die Anfrage aus der Zuschauerredaktion in eine andere ARD-Unit zu eskalieren (Business Intelligence, o.ä.; die ARD-Unit, die mit dem Beitragsservice taktisch bzw. strategisch interfaced). Sie werden mir sicherlich zustimmen, daß die Öffentlichkeit jedes Recht hat zu erfahren, welche Summe an Rundfunkbeiträgen die Unternehmen in Deutschland zahlen und daß dem Beitragsservice nicht zuviel zugemutet ist, in seiner eigenen Statistik nachzuschauen, wenn er solche banalen Zahlen nicht schon von sich heraus in den Geschäftsberichten veröffentlicht. Falls Sie tatsächlich sich nicht in der Lage sehen, die Anfrage effektiv zu bearbeiten, wäre ich über eine Information dankbar, welche andere dem Beitragsservice übergeordnete Stelle außer der "ARD" für Abhilfe sorgen kann (abgesehen von der Justiz). Herzlichen Dank + freundliche Grüße + gutes Gelingen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258707/

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. In der Tat ist ihr Ansprechp…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Jahresberichte ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#258707]
Datum
19. September 2022 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.jpg
266,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. In der Tat ist ihr Ansprechpartner der Beitragsservice. Wir hier in der ARD-Zuschauerredaktion können Ihnen leider nicht weiterhelfen. Wenn Sie sich direkt an den Intendanten oder die Intendantin Ihrer ARD-Landesrundfunkanstalt wenden wollen, dann schreiben Sie bitte direkt an das jeweilige Haus: Die E-Mail-Adressen der ARD-Anstalten lauten: Bayerischer Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Hessischer Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mitteldeutscher Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Norddeutscher Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Rundfunk Berlin-Brandenburg: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Radio Bremen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Saarländischer Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Südwestrundfunk: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Westdeutscher Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen