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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Jahressteuergesetz Verfassungsschutz Gemeinnützigkeit (2012)

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AENEEREEEN, GmsspiiH Gesendet: Mittwoch, 4. Juli 2012 12:37 An ED Ce: OESINN@bmi.bund.de; OESII4@bmi.bund.de; Betreff: Anfragendes MdBs Troostei) EERESREREEREHNERERSRERNEEREEEREAERREEEEEETTE— | | mssmmunggpeueil> Anlagen: 2012-0608631-R(16).doc; Stn zur kleine Anfrage der Abgeordneten.doc - im folgendendie Anmerküngen des BMI. DieAuslegungderX)fältindieZuständigkeitdesBMFunddementsprechendobliegtauchdemBMFdie Endentscheidung,wieesmitdemVerfassungsschutzberichtenumgehen möchte. DieSystematikdesVSBfolgtdemGrundsatz, dassimVSBnahezuausschließlichüberextremistische Organisationen berichtet wird und nur über solche berichtet werden darf, Daher bedarf es nicht in jedem. EinzelfallderausdrücklichenBezeichnungals„extremistisch”;diesestelltdenRegelfalldar.Soweitsichdie BerichterstattungausnahmsweiseaufsolcheVerdachtsfällebezieht,‚sinddieseimTextausdrücklichals Verdachtsfalikenntlich gemacht. Vor diesem Hintergrund regen wir an, 1.). die Anfrage Troost wie beigefügt zu ändern. Zen Mit freundlichen Grüßen: Bundesministerium des Inneren Rechts- und Grundsatzangelegenheiten des Verfassungschutzes Alt Moabit 101 D 10559 Berlin ' Von:CEHEEEEEBETVC4)a —— San nme uber nennen Hmmm nn m nn an Gesendet: Dienstag, 3. Juli 2012 17:54 An 04.072019
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Lage zur Betreff: > Halo aumunmug Nach Rücksprache mitdem VertreterdesReferatsleiters und auch KR-Referat . sindwir.einverstanden,wenndieBeiträgefürbeideAnfragen,sowohldieschriftlicheFragedes:HermDr.Aue Troost 8/335 ndt werden. Eine weitergehende Fristverlängerung konnte beim KR-Referätnicht erreicht werden. Mit freundlichen Grüßen Referatwc4. Bundesministerium der Finanzen Telefon: Fax: GENE . E-Mail: AHEENEEERSSSENEREEREEEEE INVALID HTML m N
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IVC4-8.0170112/10005 :002 2012/0608631 . . Juli 2012 | GENEEERBRRERn und 1 PSCHK über StB aufdemDienstwegmit derBitteumZeichnungdesAntwortentwurfsunterI. -Bundeshäushaltnichtbetroffen- - Bund-/Länder-Verhähnis nicht betroffen - - SchriftlicheFrage335desMäRDr.‚AxelTroost(DIELINKE)fürdenMonat.Junivom 12. Juni 2012; AuswirkungendesBFH-Urteilsvom11.„April2012- IRun - AnforderungL LPKR vom 29. Juni 2012 I. Antwortentwurf Kopf PStHK Az.: - wie oben - Mitglied des Deutschen Bundestages Her Dr. Axel Troost ‘ ‘ Platz der Republik 11011 Berlin
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.2: Ihre SchriftlicheFrage335 fürden Monat Juni vom 12. Juni 2012; Auswirkungen des BFH-Urteils vom 11. April 2012 -IR 1V/11 - Sehr geehrter Herr Kollege, Ihre Frage Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.4.2012 (IR 11/11), und welche konkreten Schilderungen/Ausführungen in einem Verfassungsschutzbericht müssen enthalten sein, damit nach $ 51 Abs. 3 Abgabenordnung eine Steuerbefreiung für gemeinnützigeVereinigungen nicht gewährt wird? beantworte ich wie folgt Die Bundesregierungnimmt die Entscheidungdes Bundesfinanzhofs zurKenntnis. Ziel der Bundesregierung ist bereits jetzt, im Jahressteuergesetz 2013 die Rechtslage bei der Frage der Gemeinnützigkeit von Körperschaften zu überarbeiten. Der Tatbestand des 8 51 Absatz 3 Satz 2 AO ist nur bei solchenKörperschaften erfüllt, die in einem Verfassungsschutzbericht alsextremistisch erwähnt werden,,....................... Mit freundlichenGrüßen Gelöscht: oderbeidenenesnach einemVerfassungsschutzbericht zumindest beiegbere Hinweise für eine Einstufung als extremisiisch z.U. PStHK giht. |-
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