Jährliche Anzahl und Zahlungssummen an die für das Öffentliche Gemeinwesen direkt oder indirekt tätige Personalkräfte (1998 - 2018)

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Jährliche Aufstellung/Aufschlüsselung für den Zeitraum Kalenderjahre 1998 bis 2018 über:

1) personelle Anzahl von und 2) Zahlungssumme in EUR (brutto inkl. aller Steuern, Abgaben, Besoldungen, Entlohnungen, Honorare, Sonderzahlungen und Aufwandsentschädigungen) an Personalkräfte,

in Aufschlüsselung der Personalkräften nach 1) Beamte, 2) Arbeitnehmer, 3) Honorarkräfte/Freischaffende und 4) Sonstige/Weitere,

in Aufschlüsselung nach den Gebietskörperschaften 1) Bund, 2) Länder, 3) Gemeinden sowie 4) Anstalten des Öffentlichen Rechts und 5) Sonstige/Weitere,

welche in diesen jeweiligen Kalenderjahren für das Öffentliche Gemeinwesen direkt oder indirekt tätig waren und hierfür Zahlungen für deren Tätigkeiten und Aufwendungen erhalten haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jährliche Aufstellu…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
Jährliche Anzahl und Zahlungssummen an die für das Öffentliche Gemeinwesen direkt oder indirekt tätige Personalkräfte (1998 - 2018) [#152476]
Datum
25. Juni 2019 15:26
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jährliche Aufstellung/Aufschlüsselung für den Zeitraum Kalenderjahre 1998 bis 2018 über: 1) personelle Anzahl von und 2) Zahlungssumme in EUR (brutto inkl. aller Steuern, Abgaben, Besoldungen, Entlohnungen, Honorare, Sonderzahlungen und Aufwandsentschädigungen) an Personalkräfte, in Aufschlüsselung der Personalkräften nach 1) Beamte, 2) Arbeitnehmer, 3) Honorarkräfte/Freischaffende und 4) Sonstige/Weitere, in Aufschlüsselung nach den Gebietskörperschaften 1) Bund, 2) Länder, 3) Gemeinden sowie 4) Anstalten des Öffentlichen Rechts und 5) Sonstige/Weitere, welche in diesen jeweiligen Kalenderjahren für das Öffentliche Gemeinwesen direkt oder indirekt tätig waren und hierfür Zahlungen für deren Tätigkeiten und Aufwendungen erhalten haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 25. Juni 2019 Referat Presse 20 60 12 – 85/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ih…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 25. Juni 2019
Datum
1. Juli 2019 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Referat Presse 20 60 12 – 85/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Juni 2019. Der Bundesrechnungshof ist die externe Finanzkontrolle des Bundes, der die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stellen und Behörden des Bundes prüft. Die Behörden und Stellen der Länder und Kommunen fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Bundes, weshalb der Bundesrechnungshof diese auch nicht prüft. Dem Bundesrechnungshof liegt keine Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten Informationen vor – zumal viele dieser Stellen auf Landes- bzw. kommunaler Ebene angesiedelt sind. Wir empfehlen Ihnen, sich an die jeweiligen Anstalten oder Behörden und Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen zu wenden. Zudem weisen wir darauf hin, dass grundsätzlich die Personalhaushalte öffentlicher Einrichtungen öffentlich zugänglich sind, wie beispielsweise für den Bund auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen: https://www.bundeshaushalt.de/download Mit freundlichen Grüßen