jährliche Ausgaben pro Einwohner für Radverkehr

Anfrage an: Stadt Ulm

Die jährlichen Ausgaben pro Einwohner für den Radverkehr in der Stadt Ulm.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    18. März 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die jährlichen Au…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
jährliche Ausgaben pro Einwohner für Radverkehr [#180662]
Datum
17. Februar 2020 14:10
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die jährlichen Ausgaben pro Einwohner für den Radverkehr in der Stadt Ulm.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180662 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Ulm
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Februar 2020, die an uns zur Beantwortung weit…
Von
Stadt Ulm
Betreff
Aktenauskunft: jährliche Ausgaben pro Einwohner für Radverkehr [#180662] - Ihre Mail vom 17.02.2020
Datum
10. März 2020 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.jpg
62,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Februar 2020, die an uns zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Sie haben mit o.g. Mail einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) gestellt und Informationen über die jährlichen Ausgaben pro Einwohner für den Radverkehr in der Stadt Ulm erbeten. Nach Auswertung der Ausgaben im Ergebnishaushalt (EHH) und Finanzhaushalt (FHH), die gesondert als Radverkehrsmaßnahmen gebucht wurden, ergeben sich folgende Ausgaben je Einwohner für den Radverkehr in der Stadt Ulm: 2016 2017 2018 2019 Ausgaben (EHH + FHH) 801.206,76 € 407.311,44 € 647.754,64 € 226.887,39 € Einwohner (EW) 124.770 126.360 126.973 127.508 Ausgaben Radverkehr/EW 6,42 € 3,22 € 5,10 € 1,78 € In diesen Daten sind Ausgaben, die im Rahmen von Sanierungsprojekten, bei denen gleichzeitig Maßnahmen für den Radverkehr umgesetzt wurden, nicht enthalten. Diese lassen sich aus haushaltstechnischen Gründen nicht ermitteln. Als Beispiele seien genannt: Doppelanschluss BAB 8, Sanierung Herdbrücke, Sanierung Ludwig-Erhard-Brücke, Umbau Kreuzung JVA, Gänstorbrücke, Wiblinger Allee, K9906, Neubau Straßenbahnlinie 2 u.W. Nicht mit in der Anfrage berücksichtigt sind die Personalkosten des Teams FahrRad und aller beteiligten Mitarbeiter. Wie Sie den Angaben leicht entnehmen können sind in 2019 deutlich weniger Ausgaben für den Radverkehr in 2019 zu verzeichnen. Dies liegt vor allem an der personellen Situation, da seit 01.04.2019 die Stelle der Radverkehrsbeauftragten nicht besetzt war. Gemäß § 7 Abs. 7 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) erhalten Sie hiermit unsere Antwort. Gebühren erheben wir für diese Auskunft nicht. Freundliche Grüße