Nicht-öffentliche Anhänge:
Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Februar 2020, die an uns zur Beantwortung weitergeleitet wurde.
Sie haben mit o.g. Mail einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) gestellt und Informationen über die jährlichen Ausgaben pro Einwohner für den Radverkehr in der Stadt Ulm erbeten.
Nach Auswertung der Ausgaben im Ergebnishaushalt (EHH) und Finanzhaushalt (FHH), die gesondert als Radverkehrsmaßnahmen gebucht wurden, ergeben sich folgende Ausgaben je Einwohner für den Radverkehr in der Stadt Ulm:
2016
2017
2018
2019
Ausgaben (EHH + FHH)
801.206,76 €
407.311,44 €
647.754,64 €
226.887,39 €
Einwohner (EW)
124.770
126.360
126.973
127.508
Ausgaben Radverkehr/EW
6,42 €
3,22 €
5,10 €
1,78 €
In diesen Daten sind Ausgaben, die im Rahmen von Sanierungsprojekten, bei denen gleichzeitig Maßnahmen für den Radverkehr umgesetzt wurden, nicht enthalten. Diese lassen sich aus haushaltstechnischen Gründen nicht ermitteln. Als Beispiele seien genannt: Doppelanschluss BAB 8, Sanierung Herdbrücke, Sanierung Ludwig-Erhard-Brücke, Umbau Kreuzung JVA, Gänstorbrücke, Wiblinger Allee, K9906, Neubau Straßenbahnlinie 2 u.W.
Nicht mit in der Anfrage berücksichtigt sind die Personalkosten des Teams FahrRad und aller beteiligten Mitarbeiter. Wie Sie den Angaben leicht entnehmen können sind in 2019 deutlich weniger Ausgaben für den Radverkehr in 2019 zu verzeichnen. Dies liegt vor allem an der personellen Situation, da seit 01.04.2019 die Stelle der Radverkehrsbeauftragten nicht besetzt war.
Gemäß § 7 Abs. 7 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) erhalten Sie hiermit unsere Antwort. Gebühren erheben wir für diese Auskunft nicht.
Freundliche Grüße