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Jährliche Beitragserhöhung / PKW Übergabe an HWK Präsident

1. ) Handwerkskammer-Präsident J. Katzer nahm im Sept. 12 in seiner Funktion als HWK-Präsident ein Elektroauto, einen 36. 000 Euro teuren Fiat 500E, der Firma Sirri Karabag für seinen eigenen Reinigungsbetrieb entgegen und wirbt nun gleichzeitig in seiner Funktion als HWK-Präsident bei den Mitgliedsbetrieden der Handwerkskammer Hamburg für den Kauf von 1.000 Elektro-PKWs, die lt. Pressebericht exclusiv bei der selben Firma Sirri Karabag bestellt werden sollen.
Frage: Hat HWK-Präsident J. Katzer für den erhaltenen PKW Sonderkonditionen erhalten?
Wenn ja, zu welchem End-Preis wurde der PKW an HWK-Präsident J. Katzer verkauft ?

2.) Laut wiederholten Pressemeldungen des HWK Präsidenten Katzer werden die Mitglieds-Zwangsbeiträge der Handwerkskammer Hamburg jeweils jährlich an die Inflationsrate angepasst.
Lt. Statistischem Bundesamt lag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Beitragserhöhung für 2012 eine prognostizierte Inflationsrate für 2012 von 2,3 % vor.
Die tatsächliche Inflationsrate liegt aktuell für 2012 ( Stand Nov. 12 ) jedoch nur bei 1,8 %.
Die Beiträge für 2012 wurden jedoch lt. eigener Aussage ( Nord – Handwerk Ausgabe 1/2012 ) um nicht nachvollziehbare 2,6 % erhöht.
Diese Erhöhung entbehrt der von der Handwerkskammer selbst gesetzten Grundlage, sich an der jeweiligen, (Anm.: nicht interpretierbaren), offiziellen Inflationsrate zu orientieren.

Frage: Hat die Handwerkskammer Hamburg nun vor, die aufgrund der zu Ungunsten der Zwangsmitglieder zu hoch angesetzten Inflationsrate die zuviel eingezogenen Zwangsbeiträge in fünfstelliger Höhe wieder an die Hamburger Handwerksbetriebe auszuschütten ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Dezember 2012
  • Frist
    22. März 2013
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handwerkskammer Hamburg Details
Von
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Betreff
Jährliche Beitragserhöhung / PKW Übergabe an HWK Präsident
Datum
10. Dezember 2012 16:16
An
Handwerkskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. ) Handwerkskammer-Präsident J. Katzer nahm im Sept. 12 in seiner Funktion als HWK-Präsident ein Elektroauto, einen 36. 000 Euro teuren Fiat 500E, der Firma Sirri Karabag für seinen eigenen Reinigungsbetrieb entgegen und wirbt nun gleichzeitig in seiner Funktion als HWK-Präsident bei den Mitgliedsbetrieden der Handwerkskammer Hamburg für den Kauf von 1.000 Elektro-PKWs, die lt. Pressebericht exclusiv bei der selben Firma Sirri Karabag bestellt werden sollen. Frage: Hat HWK-Präsident J. Katzer für den erhaltenen PKW Sonderkonditionen erhalten? Wenn ja, zu welchem End-Preis wurde der PKW an HWK-Präsident J. Katzer verkauft ? 2.) Laut wiederholten Pressemeldungen des HWK Präsidenten Katzer werden die Mitglieds-Zwangsbeiträge der Handwerkskammer Hamburg jeweils jährlich an die Inflationsrate angepasst. Lt. Statistischem Bundesamt lag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Beitragserhöhung für 2012 eine prognostizierte Inflationsrate für 2012 von 2,3 % vor. Die tatsächliche Inflationsrate liegt aktuell für 2012 ( Stand Nov. 12 ) jedoch nur bei 1,8 %. Die Beiträge für 2012 wurden jedoch lt. eigener Aussage ( Nord – Handwerk Ausgabe 1/2012 ) um nicht nachvollziehbare 2,6 % erhöht. Diese Erhöhung entbehrt der von der Handwerkskammer selbst gesetzten Grundlage, sich an der jeweiligen, (Anm.: nicht interpretierbaren), offiziellen Inflationsrate zu orientieren. Frage: Hat die Handwerkskammer Hamburg nun vor, die aufgrund der zu Ungunsten der Zwangsmitglieder zu hoch angesetzten Inflationsrate die zuviel eingezogenen Zwangsbeiträge in fünfstelliger Höhe wieder an die Hamburger Handwerksbetriebe auszuschütten ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Handwerkskammer Hamburg
Ihre Anfrage an die Handwerkskammer Hamburg Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr In…
Von
Handwerkskammer Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage an die Handwerkskammer Hamburg
Datum
11. Dezember 2012 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Arbeit der Handwerkskammer Hamburg. Ihre Fragen sind zur fachkundigen Bearbeitung im Hause weitergeleitet. Wir geben Ihnen baldmöglichst eine Rückmeldung unter Wahrung der vorgegebenen Fristen. Im Sinne größtmöglicher Transparenz und verständlicher, einheitlicher Information ist derzeit bei den Handwerkskammern unter Federführung des DHKT in der Abstimmung, welche Kennzahlen die Handwerkskammern veröffentlichen. Die Handwerkskammer Hamburg wird ihre Informationen dieser Struktur sowie den Erfordernissen des Hamburgischen Transparenzgesetzes anpassen, sofern dies nicht bereits der Fall sein sollte. Mit freundlichen Grüßen
Handwerkskammer Hamburg
Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012 Sehr geehrt<< Anrede >> wir beziehen uns auf Ihre…
Von
Handwerkskammer Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012
Datum
10. Januar 2013 18:04
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrt<< Anrede >> wir beziehen uns auf Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10. Dezember 2012: Die Prüfung in unserem Haus hat ergeben, dass die Tatbestände des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) zwar auf den Staat, aber weder vom Wortlaut noch seitens der Begründung des Gesetzgebers auf die Handwerkskammer Hamburg anwendbar sind. Zwar ist die Handwerkskammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber sie ist eine Einrichtung der Selbstverwaltung, die laut Handwerksordnung „zur Vertretung der Interessen des Handwerks“ errichtet worden ist. Als solche ist sie grundsätzlich nur ihren Mitgliedern und nicht wie der Staat der Öffentlichkeit, d.h. den Bürgerinnen und Bürgern bzw. den Steuerzahlern, verpflichtet. Die Informationsdarstellung der Handwerkskammer gegenüber der Öffentlichkeit, die über die in der Handwerksordnung und der Satzung genannten Bekanntmachungen hinausgeht, wird aus diesem Grund allein von der Vollversammlung, die die Mitglieder der Handwerkskammer vertritt, festgelegt. Bislang hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Hamburg beschlossen, die jährliche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen http://www.hwk-hamburg.de/ueber-uns/jah… <http://www.hwk-hamburg.de/ueber-uns/jahresabschluesse.html> Grundsätzlich ist es ein Anliegen der Handwerkskammer Hamburg in ihrem Handeln transparent zu sein. Wir setzen uns auch dafür ein, dass alle Handwerkskammern in abgestimmter Weise Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Deshalb plant die Handwerkskammer Hamburg, auf ihrer Website zusätzlich zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses weitere für die Öffentlichkeit interessante Informationen in einer strukturierten Übersicht zu publizieren. Vorgesehen sind dabei neben allgemeinen Angaben, Informationen zu ihrem handwerkspolitischen Handeln vor Ort und zu ihren geschäftlichen Aktivitäten. Zurzeit werden diese Informationen aufbereitet, in unseren Gremien beraten und unser Vorgehen im Rahmen des DHKT mit anderen Handwerkskammern abgestimmt. Der Vollversammlung wird über das Ergebnis in ihrer Sitzung am 27. März 2013 beraten und beschließen. Diese neue Struktur soll dann regelmäßig aktualisiert und bei Bedarf in weiteren Schritten ausgebaut werden. Ohne hiermit eine rechtliche Verpflichtung anzuerkennen (vgl. unsere obigen Ausführungen), beantworten wir nachfolgend Ihre Anfrage: zu 1.) Richtig ist, dass Präsident Katzer im Rahmen der öffentlichen Unterschrift der "Partnerschaft für Luftgüte und schadstoffarme Mobilität" die Initiative verkündet hat, im Hamburger Handwerk für die Anschaffung von 1.000 E-Mobilen zu werben, um damit einen wesentlichen Beitrag des Handwerks zur Verbesserung der Luftqualität zu leisten. Herr Katzer hat auch bereits mit der Niederlassung von Daimler Benz Kontakt aufgenommen. Es ist geplant, möglichst viele Hersteller für dieses wichtige Thema zu gewinnen. Weder Präsident noch Kammer werden einzelne Hersteller bevorzugen oder benachteiligen. Jeder, der die Aktion unterstützt, ist herzlich eingeladen. Um zu zeigen, dass dem Präsidenten dieses Thema wichtig ist, hat er sich entschieden, demonstrativ öffentlich zu zeigen, dass er nicht nur redet, sondern auch bereit ist, in diese Technik zu investieren. Der erwähnte Fiat 500 E ist ein Gebrauchtfahrzeug und kein Neuwagen. Herr Katzer hat dieses Fahrzeug für sein Unternehmen erworben und ohne Nachlass (obwohl Gebrauchtfahrzeug) zu dem gleichen Preis erhalten wie der Vorbesitzer, als er das Fahrzeug neu kaufte. Somit ist der Kaufpreis eher nachteilig zu sehen. Der Präsident fährt dieses Fahrzeug auch selbst regelmäßig, um sich von der Praxistauglichkeit zu überzeugen. Somit sind Frage und Behauptung Ihrerseits zu diesem Punkt falsch. zu 2.) Die Vollversammlung hat die Geschäftsführung beauftragt, bei der Planung des Wirtschaftsplans für die von der Vollversammlung jährlich zu beschließenden Beitragssätze die Inflationsrate mit zu berücksichtigen. Der Wirtschaftsplan entsteht bereits im Zeitraum August/September. Anschließend wird er in den Gremien der Handwerkskammer Hamburg beraten und abschließend in der Vollversammlung beschlossen. Für die Beitragsbemessung werden jeweils die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Wirtschaftsplanes vorliegenden Indexwerte des Statistischen Bundesamtes für den vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum berücksichtigt. Im Jahr 2012 betrug dieser zum diesem Zeitpunkt 2,6 Prozent. Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, werden wir dafür – sofern sie im Rahmen der von unserer Vollversammlung getroffenen Regelung liegen – den für die Erstellung anfallenden Aufwand ermitteln und Ihnen die damit verbundenen Gebühren mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Das Hamburgisches Transparen…
An Handwerkskammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012
Datum
22. Januar 2013 18:13
An
Handwerkskammer Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) regelt in §2 Begriffsbestimmungen die Behörden , welche der Auskunpfsplicht unterliegen. Hierzu zählen insbesondere auch solche, die öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen.Darunter fällt zweifelsfrei auch die Handwerkskammer Hamburg, da diese unter der Kontrolle und Aufsicht der Hamburger Wirtschaftsbehörde steht. Umso verwunderlicher ist es wenn die HWK von größtmöglicher Transparenz spricht und sich gleichzeitig dem Hamburgischen Transparenzgesetz zu entziehen versucht. Dies gilt es nun juristisch zu prüfen. In den Ausnahmeregelungen des (HmbTG) sind die Kammern nicht erwähnt, also sind diese auskunpfspflichtig. Zu 1. Die Handwerkskammer Hamburg als Vertretung aller Handwerksbetriebe unterliegt einem strengen Neutralitätsgebot. Daher ist es vom Kammerpräsidenten Katzer nicht nachzuvollziehen, warum er einseitig für einen bestimmte PKW Typ Werbung macht und sich gleichzeitig gegen andere, ebenso umweltfreundliche Antriebsarten ausspricht, z.b. gasbetriebene Fahrzeuge, und somit andere Autohäuser wirschaftlich benachteiligt. Das Neutralitätsgebot unterscheidet einen Präsidenten eines Zwangsverbandes ( Kammer ) von z.B. einem Politiker der sich einseitig für seine Übezeugung ausspricht. Im Abendblatt-Bericht vom 19.9.12: 1000 Elektroautos für das Handwerk, ist zu lesen: Das Problem dabei ist: "Die deutsche Industrie kann die Fahrzeuge in diesen Stückzahlen gar nicht bereitstellen", sagte Katzer dem Abendblatt. Der Hamburger Unternehmer Sirri Karabag habe aber zugesagt, er könne hinreichend viele E-Autos liefern. Demnach ist mein Schluss, dass Katzer sich einseitig persönlich für sein Autohaus, der seinen Firmen PKW lieferte, nur folgerichtig. Zu 2. Kammer-Hauptgeschäftsführer Glücklich am 24.12.11 im Abendblatt-Inteview: Und nun steigen die Beiträge um weitere 2,6 Prozent. Aus welchem Grund? Glücklich: Die Vollversammlung hat sich bereits vor einem Jahr dafür entschieden, die Beiträge jedes Jahr um die Inflationsrate zu erhöhen. Hier In Ihrer Antwort schreiben Sie jedoch , die Inflationsrate werde nur berücksichtigt. In den 12 Monaten vor Ihrem Beitragsbeschluss liegt der durchschnittliche Inflationswert exakt bei 1,95 % , sie haben sich für Ihre Zwecke einen einmaligen Spitzen-Monatswert und nicht den Jahresdurchschnitt herausgepickt. Das ist nicht seriös. Daher halte ich meine Forderung nach Rückzahlung der überzahlten Mitgliedsbeiträge aufrecht. ... Mit freundlichen Grüßen
Handwerkskammer Hamburg
Out of Office AutoReply: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012 Vielen Dank für Ihre Nachricht! Sie e…
Von
Handwerkskammer Hamburg
Betreff
Out of Office AutoReply: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012
Datum
22. Januar 2013 18:13
Status
Unbekannt
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Sie erreichen mich wieder ab dem 4. Februar2013. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Cruz Hernández unter Telefon 040 35905-222 oder an Frau Schlich per E-Mail <<E-Mailadresse>> Die besten Grüße Ute Kretschmann Pressesprecherin Handwerkskammer Hamburg
Handwerkskammer Hamburg
Out of Office AutoReply: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012 Vielen Dank für Ihre Nachricht! Sie e…
Von
Handwerkskammer Hamburg
Betreff
Out of Office AutoReply: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012
Datum
22. Januar 2013 18:13
Status
Unbekannt
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Sie erreichen mich wieder ab dem 4. Februar2013. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Cruz Hernández unter Telefon 040 35905-222 oder an Frau Schlich per E-Mail <<E-Mailadresse>> Die besten Grüße Ute Kretschmann Pressesprecherin Handwerkskammer Hamburg
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Jährliche Beitragserhöhung / PKW Übergabe an HWK Präsident"
Datum
24. Januar 2013 15:57
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/2724 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Die Handwerkskammer Hamburg schreibt in Ihrer Antwort folgendes: Die Prüfung in unserem Haus hat ergeben, dass die Tatbestände des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) zwar auf den Staat, aber weder vom Wortlaut noch seitens der Begründung des Gesetzgebers auf die Handwerkskammer Hamburg anwendbar sind. Dieser Argumentation ist nicht nachvollziehbar, da die Kammer sehr wohl auskunpftspflichtig ist, siehe nachstehende Ausführungen. Auszug aus dem (HmbTG) : § 2 (3) Behörden sind alle Stellen im Sinne des §1 Absatz 2 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 333, 402), zuletzt geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 4444, 449),in der jeweils geltenden Fassung; als Behörden gelten auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen. Sowie : §2 (5) Auskunftspflichtige Stellen sind die in Absatz 3 bezeichneten Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, auch soweit diese Bundesrecht oder Recht der Europäischen Gemeinschaft ausführen. Als auskunftspflichtige Stellen gelten unter der Maßgabe des Absatzes 3 zweiter Halbsatz, auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts. Fest steht auch, dass die Hamburger Wirtschaftsbehörde die Aufsichtsbehörde der Handwerkskammer ist. Die Satzung der Handwerkskammer Hamburg schreibt folgendes : Aufsicht § 43 Die Staatsaufsicht über die Handwerkskammer führt die zuständige oberste Landesbehörde entsprechend den Vorschriften der Handwerksordnung. Sowie : Impressum der HWK Hamburg : Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Ich bitte daher den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um Klärung, ob auch die Handwerkskammer Hamburg als Körperschaft des öffentl. Rechts der Auskunftspflicht gemäß HmbTG unterliegt. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Vermittlung der Anfrage an die Handelkammer D32/2013/5 IFG Sehr geehrt<< Anrede >> wir danken Ihnen …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung der Anfrage an die Handelkammer
Datum
31. Januar 2013 12:41
Status
Warte auf Antwort
D32/2013/5 IFG Sehr geehrt<< Anrede >> wir danken Ihnen für Ihre E-Mail vom 24. Januar 2013. Ihre E-Mail hat uns über Frag-den-Staat erreicht. Grundsätzlich antworten wir auch gern per E-Mail. Allerdings haben wir nur Ihre "Frag-den-Staat" E-Mail-Adresse, auf wir nicht antworten möchte, da die Korrespondenz dann sogleich im Internet veröffentlicht wird. Dies geschieht aus folgendem Grund: Wenn der HmbBfDI angerufen wird, agiert er als unabhängige Stelle nach § 14 Abs. 2 HmbTG i.V.m. § 21 HmbDSG. Zugleich haben wir gegenüber den Hamburger Behörden umfangreiche Prüf- und Kontrollrechte. Wenn der HmbBfDI angerufen wird, geschieht dies, weil Bürgerinnen und Bürger Unterstützung bei ihren HmbTG-Anträgen benötigen. Dabei ist eine gewisse Vertrauensbasis notwendig. Diese ist u.E. gefährdet, wenn unsere individuell mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden geführte Korrespondenz direkt im Netz zugänglich ist. Insbesondere können dann Tipps und Vorschläge zur Vorgehensweise nicht mehr versandt werden. Ich bitte Sie daher um die Zusendung Ihrer postalischen Adresse oder individuellen E-Mail Adresse über die wir mit Ihnen kommunizieren können. Sobald diese vorliegen, werden wir Sie über den Fortgang des Verfahrens unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung der Anfrage an die Handelkammer Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Nachricht. Hi…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung der Anfrage an die Handelkammer
Datum
4. Februar 2013 13:44
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Nachricht. Hier ist meine persönliche e-mail: << E-Mail entfernt >> ... Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Automatische Antwort: Vermittlung der Anfrage an die Handelkammer Ich bin bis einschließlich 04.02.2013 nicht err…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung der Anfrage an die Handelkammer
Datum
4. Februar 2013 13:44
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Ich bin bis einschließlich 04.02.2013 nicht erreichbar, meine Mails werden nicht gelesen und eine Weiterleitung erfolgt nicht. In dringenden Fällen bitte ich Sie, sich an die Geschäftsstelle des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Tel.: 040 42854 4040) zu wenden.
Handwerkskammer Hamburg
AW: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ih…
Von
Handwerkskammer Hamburg
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012
Datum
21. Februar 2013 17:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Januar 2013. Gern bestätigen wir Ihnen, dass sie im Hause zur Kenntnis genommen wurde. Da Sie darin keine neuen Fragen stellen, ist aus unserer Sicht unseren Angaben vom 10. Januar 2013 an dieser Stelle nichts hinzuzufügen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012 Sehr geehrte Damen und Herren der Handwerkskammer. …
An Handwerkskammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012
Datum
22. Februar 2013 12:36
An
Handwerkskammer Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren der Handwerkskammer. Leider ist Ihre Auslegung des HmbTG falsch. Ich bitte Sie daher Ihrer Auskunftspflicht, auch im Hinblick auf die Fragestellung dieses Forums: Kammerbericht des BffK 2013, vollumfänglich nachzukommen. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schreibt mir hierzu: D32/2013/5IFG Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Eingabe über fragdenstaat.de. Dem HmbBfDI ist bekannt, dass einige Körperschaften des öffentlichen Rechts u.a. die Handwerkskammer die Auffassung vertreten, dass das HmbTG keine Anwendung auf diese findet. Dies Auffassung wird vom HmbBfDI nicht geteilt. Weder aus dem Gesetzestext des HmbTG noch aus dessen Begründung ergibt sich eine Herausnahme der Handwerkskammer aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes. Sie unterliegt, wie es § 2 Abs. 5 HmbTG vorsieht gemäß § 115 HwO der Aufsicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und steht damit der Kontrolle des Staates. Eine Auskunftspflicht der Kammer wurde bereits unter dem alten IFG unstreitig angenommen. Es ist daher auch aus der historischen Entwicklung des Gesetzes heraus nicht anzunehmen, dass ein Weniger an staatlicher Transparenz mit dem Gesetz verfolgt werden sollte. Bezüglich der Frage der Reichweite der Anwendbarkeit des Gesetzes steht der HmbBfDI mit den maßgeblichen Stellen in Kontakt und wird ggfs. eine Klärung herbeiführen. Mit freundlichen Grüßen
Handwerkskammer Hamburg
Abwesenheitsnotiz: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012 Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie errei…
Von
Handwerkskammer Hamburg
Betreff
Abwesenheitsnotiz: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012
Datum
22. Februar 2013 12:36
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie erreichen mich wieder am 25. Februar2013. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Schlich unter <<E-Mailadresse>> Die besten Grüße Ute Kretschmann Pressesprecherin Handwerkskammer Hamburg
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abwesenheitsnotiz: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, mein…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abwesenheitsnotiz: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012
Datum
22. März 2013 10:46
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jährliche Beitragserhöhung / PKW Übergabe an HWK Präsident" vom 10.12.2012, sowie meine ergänzende Frage vom 22. Februar 2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 29 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage insbesondere im Hinblick auf die Aussage des HmbBfDI bzgl der Auskunftspflicht der Handwerkskammer Hamburg nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Automatische Antwort: Abwesenheitsnotiz: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012 Ich bin bis einsch…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Automatische Antwort: Abwesenheitsnotiz: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012
Datum
22. März 2013 10:47
Status
Warte auf Antwort
Ich bin bis einschließlich 16.04.2013 nicht erreichbar, meine Mails werden nicht gelesen und eine Weiterleitung erfolgt nicht. In dringenden Fällen bitte ich Sie, sich an die Geschäftsstelle des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Tel.: 040 42854 4040) zu wenden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Abwesenheitsnotiz: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012 Sehr geehrte …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Abwesenheitsnotiz: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012
Datum
31. März 2013 13:19
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jährliche Beitragserhöhung / PKW Übergabe an HWK Präsident" vom 10.12.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer

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AW: AW: Automatische Antwort: Abwesenheitsnotiz: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012 Sehr gee…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Abwesenheitsnotiz: AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat vom 10.12.2012
Datum
2. April 2013 13:04
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jährliche Beitragserhöhung / PKW Übergabe an HWK Präsident" vom 10.12.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.