Jährliche Berichte zur Aufnahmekapazität der TH Köln und der HS Düsseldorf

- die jährlichen Berichte mit der Berechnung der Aufnahmekapazität und der vorgesehenen Festsetzung der Zulassungszahlen nach § 4 Abs. 1 Kapazitätsverordnung NRW der Technischen Hochschule Köln _und_ der Hochschule Düsseldorf für die Zeitraum von 2010 bis heute
- den Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 12. März 1992

Sollten Sie erwägen, für diesen Antrag Gebühren oder Auslagen zu berechnen, bitte ich schon jetzt um eine Aufstellung, welche/r Beamtin/Beamter für welche Tätigkeit wie lange braucht.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. März 2016
  • Frist
    5. April 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jährliche Berichte zur Aufnahmekapazität der TH Köln und der HS Düsseldorf [#15895]
Datum
3. März 2016 21:18
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die jährlichen Berichte mit der Berechnung der Aufnahmekapazität und der vorgesehenen Festsetzung der Zulassungszahlen nach § 4 Abs. 1 Kapazitätsverordnung NRW der Technischen Hochschule Köln _und_ der Hochschule Düsseldorf für die Zeitraum von 2010 bis heute - den Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 12. März 1992 Sollten Sie erwägen, für diesen Antrag Gebühren oder Auslagen zu berechnen, bitte ich schon jetzt um eine Aufstellung, welche/r Beamtin/Beamter für welche Tätigkeit wie lange braucht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail. Ich möchte Sie bitten, sich mit einer…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Jährliche Berichte zur Aufnahmekapazität der TH Köln und der HS Düsseldorf [#15895]
Datum
24. März 2016 10:55
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail. Ich möchte Sie bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme heute zurück auf Ihre Anfrage vom 03.03.2016, mit der Sie u.a. um Übersendu…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Jährliche Berichte zur Aufnahmekapazität der TH Köln und der HS Düsseldorf [#15895]
Datum
18. April 2016 16:34
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme heute zurück auf Ihre Anfrage vom 03.03.2016, mit der Sie u.a. um Übersendung der Kapazitätsberichte der TH Köln und HS Düsseldorf seit 2010 bis heute baten. In Ihrer Anfrage baten Sie um eine Vorabinformation unter Angabe der Höhe der Kosten, sollte die Anfrage als gebührenpflichtig beurteilt werden. Wegen des hohen Aufwandes, den die Anfrage verursacht, erwäge ich, eine Gebühr in Höhe von 500 Euro zu erheben (gem. Ziffer 1.3.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW). Um versendungsfähige, unveränderliche Dateien zu erhalten, müssen die von Ihnen erbetenen Daten aus einem Gesamtdatenbestand extrahiert und für 6 Jahre zusammengestellt werden. Hierfür ist mit einem Aufwand eines Beamten der Besoldungsgruppe A13 (gehobener Dienst) im Umfang von mind. 12 Stunden zu rechnen. Unter Zugrundelegung eines Personalkostensatzes von 48,16 Euro/ Stunde, entstünden so Kosten in Höhe von mind. 577,92 Euro. Daher wäre die Festsetzung einer Gebühr in Höhe von 500 Euro als angemessen anzusehen. Ich bitte um eine kurze Rückmeldung, ob die erbetenen Informationen zusammengestellt werden sollen. Im Hinblick auf den angeforderten Text des Staatsvertrages möchte ich auf die Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung, http://www.hochschulstart.de/index.php?…, hinweisen, wo der allgemein zugängliche Text des aktuellen Staatsvertrages zu finden ist. Mit freundlichen Grüßen