Jährliche Einnahmen der Grundsteuer B in der Stadt Moers für die Jahre 2011 bis 2018

Bitte teilen Sie mir die jährlichen Einnahmen der Grundsteuer B in der Stadt Moers jeweils für die Jahre 2011 bis 2018 mit. Ich gehe davon aus, dass die Anfrage kostenlos ist. Sollte das nicht der Fall sein, muss eine Kostenübernahme meinerseits vorher bestätigt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
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Dieter Strzoda
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Moers Details
Von
Dieter Strzoda
Betreff
Jährliche Einnahmen der Grundsteuer B in der Stadt Moers für die Jahre 2011 bis 2018 [#150964]
Datum
16. Juni 2019 14:53
An
Kommunalverwaltung Moers
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die jährlichen Einnahmen der Grundsteuer B in der Stadt Moers jeweils für die Jahre 2011 bis 2018 mit. Ich gehe davon aus, dass die Anfrage kostenlos ist. Sollte das nicht der Fall sein, muss eine Kostenübernahme meinerseits vorher bestätigt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Strzoda <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Strzoda
Kommunalverwaltung Moers
Jährliche Einnahmen Grundsteuer B, Ihre mail vom 17.06.19 Sehr geehrter Herr Strzoda, anbei übersende ich Ihnen w…
Von
Kommunalverwaltung Moers
Betreff
Jährliche Einnahmen Grundsteuer B, Ihre mail vom 17.06.19
Datum
19. Juni 2019 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Strzoda, anbei übersende ich Ihnen wie gewünscht, die Rechnungsergebnisse der Grundsteuer B für die Jahre 2011-2018. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Dieter Strzoda
AW: Jährliche Einnahmen Grundsteuer B, Ihre mail vom 17.06.19 [#150964] Hallo << Anrede >> vielen Dan…
An Kommunalverwaltung Moers Details
Von
Dieter Strzoda
Betreff
AW: Jährliche Einnahmen Grundsteuer B, Ihre mail vom 17.06.19 [#150964]
Datum
19. Juni 2019 17:44
An
Kommunalverwaltung Moers
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Dieter Strzoda Anfragenr: 150964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dieter Strzoda << Adresse entfernt >>