jährliche Kosten des Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn)

Eine Liste zu den jährlichen Kosten und dem Budget des Kompetenzzentrums für Ernärhung (KErn),
sowie eine Aufteilung, in welche Bereiche sich die Kosten gliedern (zum Beispiel: Verwaltung, Forschungsförderung, Informationsinhalte)

Eine Liste, der finanziellen Einnahmequellen des Kompetenzzentrums.

Bitte bevorzugen Sie soweit möglich aus ressourcenschonenden Gründen die elektronischen Kommunikationswege.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste zu …
An Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
jährliche Kosten des Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) [#20500]
Datum
26. Februar 2017 15:06
An
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste zu den jährlichen Kosten und dem Budget des Kompetenzzentrums für Ernärhung (KErn), sowie eine Aufteilung, in welche Bereiche sich die Kosten gliedern (zum Beispiel: Verwaltung, Forschungsförderung, Informationsinhalte) Eine Liste, der finanziellen Einnahmequellen des Kompetenzzentrums. Bitte bevorzugen Sie soweit möglich aus ressourcenschonenden Gründen die elektronischen Kommunikationswege.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Zwischennachricht zur Anfrage Kompetenzzentrum für Ern= E4hrung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Betreff
Zwischennachricht zur Anfrage Kompetenzzentrum für Ern= E4hrung
Datum
13. März 2017 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an das Kompetenzzentrum für Ernährung weitergeleitet. Von dort erhalten Sie das Antwortmail betreffend zur Anfrage Kompetenzzentrum für Ernährung. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Sehr geehrtAntragsteller/in das Antwortschreiben zu ihrer Anfrage vom 26.02.2017, in der Sie um Auskunft über die …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Betreff
FW: jährliche Kosten des Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) [#20500]
Datum
29. März 2017 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Antwortschreiben zu ihrer Anfrage vom 26.02.2017, in der Sie um Auskunft über die jährlichen Kosten und das jährliche Budget des Kompetenzzentrums für Ernährung (KErn) an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft baten, entnehmen sie bitte dem Anhang. Mit freundlichen Grüßen