jährliche Software-Lizenzgebühren

Anfrage an: Landkreis Ravensburg

Wie hoch ist der jährlich ausgegebene Betrag in Euro, der von Landkreis-Behörden im Landkreis Ravensburg für Software-Lizenzen, die proprietäre Software (z.B. MS-Office-Produkte, usw.) betreffen, ausgegeben wird? Bitte teilen Sie mir den (auf 100 Euro gerundeten) Betrag mit und geben Sie die Haupt-Aktenquelle bzw. das wichtigste Quelldokument an.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist der …
An Landkreis Ravensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
jährliche Software-Lizenzgebühren [#201077]
Datum
18. Oktober 2020 10:57
An
Landkreis Ravensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist der jährlich ausgegebene Betrag in Euro, der von Landkreis-Behörden im Landkreis Ravensburg für Software-Lizenzen, die proprietäre Software (z.B. MS-Office-Produkte, usw.) betreffen, ausgegeben wird? Bitte teilen Sie mir den (auf 100 Euro gerundeten) Betrag mit und geben Sie die Haupt-Aktenquelle bzw. das wichtigste Quelldokument an.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201077/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ravensburg
AW: Anfrage Landesinformationsfreiheitsgesetz - Preisauskunft Beschaffung Software Sehr geehrteAntragsteller/in h…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
AW: Anfrage Landesinformationsfreiheitsgesetz - Preisauskunft Beschaffung Software
Datum
19. November 2020 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz- LIFG) vom 18.10.2020. Wir möchten Sie informieren, dass die Prüfung und die Bearbeitung Ihres Antrags auf Grund der aufwendigen Prüfung und Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Informationen nicht innerhalb der Monatsfrist gemäß § 7 Abs. 7 S. 1 LIFG abgeschlossen werden kann. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird gemäß § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG fristgemäß bis zum 18.01.2020 erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Ravensburg
Ihre Anfrage nach dem LIFG vom 18.10.2020
Von
Landkreis Ravensburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LIFG vom 18.10.2020
Datum
17. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landkreis Ravensburg
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Ravensburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Dezember 2020
Status