Jährliche Steuergeldzahlungen an die Kirchen

Wieviele Steuergelder zahlten wir 2000 und seit 2010 jährlich auf Grund welcher Rechtsgrundlagen an die in Deutschland ansässigen Kirchen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Steuerg…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Jährliche Steuergeldzahlungen an die Kirchen [#30024]
Datum
23. Mai 2018 12:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Steuergelder zahlten wir 2000 und seit 2010 jährlich auf Grund welcher Rechtsgrundlagen an die in Deutschland ansässigen Kirchen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/9#1 Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gestellte Frage fällt nicht in den Aufgabenbereich des B…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Jährliche Steuergeldzahlungen an die Kirchen [#30024]
Datum
23. Mai 2018 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/9#1 Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gestellte Frage fällt nicht in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Die von Ihnen erbetenen Angaben liegen daher hier nicht vor. Die Bundesländer haben eigene Kirchensteuergesetze und Kirchensteuerverordnungen erlassen, in denen Kirchensteuerpflicht, Kirchensteuersätze und Verwaltungsfragen geregelt werden. Mit freundlichen Grüßen