Jährliche Verdachtsfälle Korruption innerhalb der Verwaltungseinheiten der Stadt Siegen

eine Aufstellung zu den jährlichen Verdachtsfällen und tatsächlichen eingeleiteten Verfahren wegen allg. Korruption, Bestechlichkeit, Vorteilnahme und Veruntreuung gegen Bedienstete/Mitarbeiter der Stadtverwaltung Siegen. Nach Möglichkeit sollte diese Aufstellung in "Durch Dritte gemeldete Fälle" "Verdachtsfälle" und "tatsächlich eingeleitet Verfahren" unterteilt sein.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2017
  • Frist
    28. November 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Siegen Details
Von
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Betreff
Jährliche Verdachtsfälle Korruption innerhalb der Verwaltungseinheiten der Stadt Siegen [#25075]
Datum
27. Oktober 2017 13:43
An
Kommunalverwaltung Siegen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung zu den jährlichen Verdachtsfällen und tatsächlichen eingeleiteten Verfahren wegen allg. Korruption, Bestechlichkeit, Vorteilnahme und Veruntreuung gegen Bedienstete/Mitarbeiter der Stadtverwaltung Siegen. Nach Möglichkeit sollte diese Aufstellung in "Durch Dritte gemeldete Fälle" "Verdachtsfälle" und "tatsächlich eingeleitet Verfahren" unterteilt sein. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Siegen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG NRW vom 27.10.2017. Dieser lässt Ihre …
Von
Kommunalverwaltung Siegen
Betreff
Jährliche Verdachtsfälle Korruption innerhalb der Verwaltungseinheiten der Stadt Siegen [#25075] - Ihre Anfrage = FCber die Plattform "fragdenstaat" vom 27.10.2017
Datum
7. November 2017 14:41
Status
Warte auf Antwort
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9,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG NRW vom 27.10.2017. Dieser lässt Ihre Identität nicht erkennen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass anonyme Anfragen nicht bearbeitet werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Jährliche Verdachtsfälle Korruption innerhalb de…
An Kommunalverwaltung Siegen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jährliche Verdachtsfälle Korruption innerhalb der Verwaltungseinheiten der Stadt Siegen [#25075] - Ihre Anfrage = FCber die Plattform "fragdenstaat" vom 27.10.2017 [#25075]
Datum
4. Dezember 2017 16:09
An
Kommunalverwaltung Siegen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Jährliche Verdachtsfälle Korruption innerhalb der Verwaltungseinheiten der Stadt Siegen“ vom 27.10.2017 (#25075) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Siegen
Ihre Anfrage vom 04.12.2017 Herrn Adrian Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entf…
Von
Kommunalverwaltung Siegen
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.12.2017
Datum
18. Dezember 2017 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Herrn Adrian Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 4. Dezember 2017 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren beiden E-Mails vom 27.10.2017 und 04.12.2017 möchte ich zunächst erläutern, dass Sie erst am 4.12.2017 Ihre vollständige Anschrift mitgeteilt haben und somit erst zu diesem Zeitpunkt eine zu beantwortende Anfrage im Sinne des IFG vorlag. Es dürfte sicherlich auch in Ihrem Interesse sein, dass die Stadt Siegen die Identität der anfragenden Personen überprüft, um eine missbräuchliche Nutzung zu vermeiden. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: In den letzten 5 Jahren (2017 bis 2012) sind unter Beteiligung des städt. Antikorruptionsbeauftragten 3 Sachverhalte bekannt geworden, welche auf korruptive Handlungen von Mitarbeitern/-innen untersucht wurden. Ich darf Sie bitten, die einzelnen Sachverhalte der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Durch Dritte gemeldet Verdachtsfall Tatsächlich eingeleitetes Verfahren Grund Ergebnis 2011 - 2012 Ja Nein Ja Bestechlichkeit u.a. Verfahren durch Staatsanwaltschaft eingestellt 2015 - 2017 Nein Ja Ja Untreue u.a. Verfahren durch Staatsanwaltschaft eingestellt 2016 - 2017 Ja Ja Nein, nicht durch Stadt Siegen Unterschlagung Städt. Vermögen und städt. Bedienstete nicht betroffen Mit freundlichen Grüßen