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Jährlicher CO2-Ausstoß international der Handelsschiffe, Luftfahrt und der militärischen Systeme

Wie hoch ist der jährliche CO2-Ausstoß (international) der Handelsschiffe, Luftfahrt und der militärischen Systeme aller Staaten im Vergleich zum CO2-Ausstoß der ca 800 Mio Automobile weltweit?
Ist es richtig, dass laut Weltenergiekonferenz die 400 größten Containerschiffe der Welt so viel C02 wie alle Pkw der Welt emittieren?

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  • Datum
    8. Mai 2018
  • Frist
    9. Juni 2018
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Martin Doster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist der…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Martin Doster
Betreff
Jährlicher CO2-Ausstoß international der Handelsschiffe, Luftfahrt und der militärischen Systeme [#29601]
Datum
8. Mai 2018 13:11
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist der jährliche CO2-Ausstoß (international) der Handelsschiffe, Luftfahrt und der militärischen Systeme aller Staaten im Vergleich zum CO2-Ausstoß der ca 800 Mio Automobile weltweit? Ist es richtig, dass laut Weltenergiekonferenz die 400 größten Containerschiffe der Welt so viel C02 wie alle Pkw der Welt emittieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Martin Doster <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Doster << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Doster

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