Jährlicher Etat: CIR/KdoCIR/ZCO

(1) Jährlicher Etat für den Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum (CIR) seit 2017
(2) Jährlicher Etat für das Kommando Cyber im Informations Raum (KdoCIR) seit 2017
(3) Jährlicher Etat für das Zentrum Cyber-Operationen (ZCO) seit 2018

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Jährlicher Etat für de…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jährlicher Etat: CIR/KdoCIR/ZCO [#218259]
Datum
13. April 2021 17:29
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Jährlicher Etat für den Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum (CIR) seit 2017 (2) Jährlicher Etat für das Kommando Cyber im Informations Raum (KdoCIR) seit 2017 (3) Jährlicher Etat für das Zentrum Cyber-Operationen (ZCO) seit 2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218259/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 13. April 2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Ein…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG / Jährlicher Etat: CIR/KdoCIR/ZCO [#218259]
Datum
23. April 2021 11:07
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 13. April 2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 13. April 2021. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1576 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13. April 2021 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Jährlicher Etat: CIR/KdoCIR/ZCO [#218259]
Datum
5. Mai 2021 10:47
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1576 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13. April 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 13. April 2021 (Bezug 1.). Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen, da es keine "Jährliche Etats" für Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt. Daher können Ihnen die gewünschten Informationen leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank fuer die Auskunft. Vielleicht ist der Begriff "Jährliche Etats&quo…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jährlicher Etat: CIR/KdoCIR/ZCO [#218259]
Datum
29. Mai 2021 14:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank fuer die Auskunft. Vielleicht ist der Begriff "Jährliche Etats" ein falscher und die Terminologie ist besser umrissen mit dem Wort "Budget" oder "finanziellen Anforderungen"? Ich kann mir nicht vorstellen das das CIR, KdoCIR, und das ZCO keine jährlichen budget Anforderung haben, die dann in die internen Berechnungen des Ministerum einfliessen um den den jährlichen Verteidigungshaushalt adequat auszugestalten. Im Verteigungshaushalt wie er dem Bundestag vorgelegt wird sind diese internen Berechnung natuerlich nicht aufgezeichnet. Meine Anfrage richtet sich daher auf das: jährliche Budget und/oder den jährlichen finanziellen Anforderung die das CIR, KdoCIR, und das ZCO haben. Ich hoffe dies meine Anfrage ausreichend konkretisiert hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218259/
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Mitteilung. Ich habe Ihre u.a. Rückfrage erneut in das zustän…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Jährlicher Etat: CIR/KdoCIR/ZCO [#218259]
Datum
3. Juni 2021 17:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Mitteilung. Ich habe Ihre u.a. Rückfrage erneut in das zuständige Fachreferat zur Prüfung gegeben. Sobald ich von dort eine Rückmeldung habe, informiere ich Sie gern hierzu. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1576 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13. April 20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: AW: Jährlicher Etat: CIR/KdoCIR/ZCO [#218259]
Datum
9. Juli 2021 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1576 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13. April 2021 2. Ihr Schreiben vom 29. Mai 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 13. April 2021 (Bezug 1), den Sie mit Schreiben vom 29. Mai 2021 konkretisiert hatten (Bezug 2., s.u.). Ihre Fragestellung beantworte ich wie folgt: Dem Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum sind zur Wahrnehmung der Betriebs- und Versorgungsverantwortung in den von Ihnen angefragten Jahren die nachstehenden Haushaltsmittel zugewiesen worden. 2017 69.668.651,64 € 2018 65.557.137,70 € 2019 71.679.439,63 € 2020 79.201.168,06 € 2021 103.760.951,13 € Davon wurden für für den Stab Kommando Cyber- und Informationsraum 2017 1.098.450,22 € 2018 2.301.500,00 € 2019 2.765.209,16 € 2020 2.205.901,90€ 2021 2.380.000,00€ sowie für das Zentrum Cyber-Operationen die angeführten Haushaltsmittel aufgewendet. 2018 137.836,06€ 2019 385.649,27 € 2020 220.747,25 € 2021 321.500,00 € Ich hoffe, dass die vorgenannten Informationen bei der Beantwortung Ihrer Fragestellung behilflich sind. Mit freundlichen Grüßen