Jan Böhmermann

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

alle Unterlagen zum Fall "Jan Böhmermann vs. Erdogan" (Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz), insbesondere solche, die die Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung gemäß § 104a StGB betreffen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jan Böhmermann [#16422]
Datum
15. April 2016 22:01
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zum Fall "Jan Böhmermann vs. Erdogan" (Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz), insbesondere solche, die die Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung gemäß § 104a StGB betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Justiz
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 451/20…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. April 2016 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 451/2016 Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 15. April 2016, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de unter ausdrücklichem Hinweis auf die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes um Übersendung aller Unterlagen, die den Fall Jan Böhmermann vs. Erdogan betreffen, gebeten haben. Im Bundesamt für Justiz sind keine Unterlagen zum Fall Jan Böhmermann vs. Erdogan vorhanden. Ein Informationszugang ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen