Jobcenter ALG "

Anfrage an: Sozialgericht Trier

Darf das Jobcenter mir den nachträglichen vom BSG tolerierten Verwertungsausschluss und damit die
Freibeträge für das Schonvermögen verweigern. Gleiches gilt für die Hinweise auf Folgeanträge Überprüfungsanträge etc. Ich habe von 2007 - 2010 keinerlei Leistungen erhalten und damit nicht nur
die komplette Altersvorsorge sondern auch die Immobilie als geschütztes Vermögen verloren. Und dies
1 Jahr vor der Altersrente für Schwerbehinderte. Über die Aufforderungen des Jobcenters zur Rentenantragstellung ist die DRV nicht vom Jobcenter informiert worden. Hat aber Erstattungsansprüche angemeldet und erhalten.
'Das Verfahren läuft jetzt 8 Jahre. Das Jobcenter ist seinen Aufgaben in keinster Weise nachgekommen und
verweigert jede Auskunft. Was kann ich tun um eine Wiederaufnahme zu erreichen.
Und dies alles unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen bei der Antragstellung.
Erster Antrag am 26.04.2007, 01.01.2008, Rentenantrag 1.10.2008 sowie 14.02.2012.
Ich habe mich während meines Lebens weder gesetzeswidrig noch sozialwidrig verhalten.
Mir wurde meine komplette Existenz genommen.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    7. März 2017
  • Frist
    8. April 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf das Jobce…
An Sozialgericht Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter ALG " [#20605]
Datum
7. März 2017 07:35
An
Sozialgericht Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf das Jobcenter mir den nachträglichen vom BSG tolerierten Verwertungsausschluss und damit die Freibeträge für das Schonvermögen verweigern. Gleiches gilt für die Hinweise auf Folgeanträge Überprüfungsanträge etc. Ich habe von 2007 - 2010 keinerlei Leistungen erhalten und damit nicht nur die komplette Altersvorsorge sondern auch die Immobilie als geschütztes Vermögen verloren. Und dies 1 Jahr vor der Altersrente für Schwerbehinderte. Über die Aufforderungen des Jobcenters zur Rentenantragstellung ist die DRV nicht vom Jobcenter informiert worden. Hat aber Erstattungsansprüche angemeldet und erhalten. 'Das Verfahren läuft jetzt 8 Jahre. Das Jobcenter ist seinen Aufgaben in keinster Weise nachgekommen und verweigert jede Auskunft. Was kann ich tun um eine Wiederaufnahme zu erreichen. Und dies alles unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen bei der Antragstellung. Erster Antrag am 26.04.2007, 01.01.2008, Rentenantrag 1.10.2008 sowie 14.02.2012. Ich habe mich während meines Lebens weder gesetzeswidrig noch sozialwidrig verhalten. Mir wurde meine komplette Existenz genommen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Trier
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie zur Ihrer Anfrage vom 07.03.2017 ein Antwortschreiben. Mit …
Von
Sozialgericht Trier
Betreff
AW: Jobcenter ALG " [#20605]
Datum
7. März 2017 14:50
Status
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211,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie zur Ihrer Anfrage vom 07.03.2017 ein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe es nicht für möglich gehalten das keine Be…
An Sozialgericht Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Jobcenter ALG " [#20605]
Datum
7. März 2017 16:23
An
Sozialgericht Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe es nicht für möglich gehalten das keine Behörde dem Bürger behilflich sein kann. Die Rechtsbeistände sowie die BA Nürnberg und der Bürgerbeauftragte sehen sich ausser Stande hier zu helfen. Ich habe den schaden und muss am Existenzminimum leben. Nach 40 Jahren Arbeit. Ich habe meine Beiträge zur Solidargemeinschaft geleistet. Jetzt wo ich Hilfe brauche ist keiner zuständig.Keine Krankenkasse, keine BA, keine DRV kein Versicherer niemand.Mir bleibt nur der Weg zur Staatsanwaltschaft. Vielleicht bekomme ich hier Hilfe. Ich bitte mir ein förmlichen Bescheid zu übermitteln und den Schuldigen wegen unterlassener Beratungt zu benennen. Hier ist der Tatbestand der Nötigung und Erpressung erfüllt. Ich ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sozialgericht Trier
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 07.03.2017 wurde heute ein förmlicher Bescheid zur Post gegeben…
Von
Sozialgericht Trier
Betreff
AW: Jobcenter ALG " [#20605]
Datum
9. März 2017 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 07.03.2017 wurde heute ein förmlicher Bescheid zur Post gegeben. Mit freundlichen Grüßen