Jobcenter ALG "
Darf das Jobcenter mir den nachträglichen vom BSG tolerierten Verwertungsausschluss und damit die
Freibeträge für das Schonvermögen verweigern. Gleiches gilt für die Hinweise auf Folgeanträge Überprüfungsanträge etc. Ich habe von 2007 - 2010 keinerlei Leistungen erhalten und damit nicht nur
die komplette Altersvorsorge sondern auch die Immobilie als geschütztes Vermögen verloren. Und dies
1 Jahr vor der Altersrente für Schwerbehinderte. Über die Aufforderungen des Jobcenters zur Rentenantragstellung ist die DRV nicht vom Jobcenter informiert worden. Hat aber Erstattungsansprüche angemeldet und erhalten.
'Das Verfahren läuft jetzt 8 Jahre. Das Jobcenter ist seinen Aufgaben in keinster Weise nachgekommen und
verweigert jede Auskunft. Was kann ich tun um eine Wiederaufnahme zu erreichen.
Und dies alles unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen bei der Antragstellung.
Erster Antrag am 26.04.2007, 01.01.2008, Rentenantrag 1.10.2008 sowie 14.02.2012.
Ich habe mich während meines Lebens weder gesetzeswidrig noch sozialwidrig verhalten.
Mir wurde meine komplette Existenz genommen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. März 2017
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8. April 2017
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