Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Antrag Annahme Verweigerung Abwehr § 20 Abs. 3 SGB X, § 9 SGB X
Diese Anfrage richtet sich ausdrücklich an die Geschäftsführerin Elena Zavlaris und die Datenschutzbeauftragte Petra Beutlich des Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg als zuständige, rechtlich einzustehende Bearbeiterinnen dieser Anfrage:
Es häufen sich glaubhafte Hinweise , dass sich Ihre Behörde in vielen Fällen weder an geltendes Recht, noch an aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung vor Ort gebunden sieht.
Anträge werden entgegen § 20 Abs. 3 SGB X abgewiesen, oder Antragsteller manipuliert, indem in Ihrer Behörde eine Antragsannahme und -bearbeitung verweigert wird, falls nicht zuvor gemäß Ihrer "grünen Zettel" ein Erstgespräch statt gefunden hat ("Eine Abgabe des Antrages ohne Bestätigung der Vermittlungsfachkraft ist nicht möglich ist") / https://tinyurl.com/yd8ao6l5 .
1. Wie sind Ihre Vorgehensweisen, Ansichten und Rechtsgrundlagen rechtlich nachvollziehbar?
2. Besteht bei dieser Vorgehensweise ein (rechtlicher) Zusammenhang / eine besondere (rechtliche) Motivation mit der jährlichen "Bonuszahlung" an die Geschäftsführerin Elena Zavlaris bei Einhaltung der Sanktionsquoten / Zielvereinbarungen zur Verbesserung der offiziellen Arbeitslosensituation im zuständigen Bezirk?
3. Bestehen besondere Anweisungen zur spezifischen Auslegung von Grundrechten in Ihrer Behörde?
Fügen Sie der Antwort bitte Ihre zugrunde gelegten, auch "hausinternen", fachlichen Anweisungen -soweit vorhanden- bei.
Versuchen Sie bitte Ihre Antwort BÜRGERNAH, der Umgangssprache Ihrer Antragsteller entsprechend, ehrlich, nachvollziehbar, und nicht "politisch, um den heißen Brei herum" ohne Überdehnung juristischer Formulierungen zu formulieren.
Vermeiden Sie bitte eine Ermüdung der BÜRGER und Leser durch Aufblähung Ihrer Antwort durch juristische Fachsprache, insbesondere per "Copy and Paste" von Rechtstexten aus Rechtsverordnungen, oder Gesetzestexten, die jedermann im internet selbst nachlesen kann - geben Sie bitte nur den allgemein verfügbaren Quellennachweis an.
Versuchen sie bitte auch, Ihre Antwort ausnahmsweise ZEITNAH, und nicht, wie erfahrungsgemäß, ERST kurz VOR ABLAUF der gesetzlichen ANTWORTFRIST zu verfassen.
Danke.
Information nicht vorhanden
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Datum30. Januar 2018
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3. März 2018
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