Jobcenter gibt Daten Dritter an Youtuber weiter

In Youtube Videos wurden durch einen Influencer, der einem anderen Influencer "aufdecken" wollte, Personalauseise und Screenshots aus der Sicht eines Jobcenter Bearbeiters veröffentlicht. Dabei handelte es sich nicht einmal um Daten, von der Person des öffentlichen Lebens (was jedoch auch kritisch wäre), sondern um die Ehefrau, die durch das Video zum ersten Mal und durch die Beweise dieses Screenshots und des Ausweises in die Öffentlichkeit gelangte.

Das Video verbreitete sich schnell im Internet und ist wahrscheinlich im Original bereits offline, jedoch nun weiterhin in sämtlichen "Reaction Videos" z. B. bei Minute 25:06 https://youtube.com/watch?v=oxB7Wy7tIIs - auch wenn es zensiert wurde, bedeutet das das ein Mitarbeter des zuständigen Jobcenters Hamburg oder ggf. eines Jobcenters (je nachdem wie das Berechtigungsmanagement umgesetzt wurde) oder der Bundesagentur für Arbeit auf den Datensatz zugriff, ihn abfotografierte UND zudem an einen Dritten weitergeleitet hat, wo diese Informationen ggf. auch nun ungeschwärzt auf der Festplatte vorhanden sind.

Da nahezu alle Bürger in Deutschland, allein schon auf Grund eines Arbeitsverhältnisses oder keines Arbeitsverhältnisses bei des Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind und hierfür ein gewisses Vertrauen notwendig ist, dass die Mitarbeiter sorgsam mit den Daten umgehen, habe ich einige Fragen:

- Haben Sie ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen wie es trotz DSGVO und Berechtigungsmanagement möglich sein kann, dass die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter an Dritte und Privatpersonen personenbezogene Daten weitergeben?

- Wird es personelle Konsequenzen für diese Mitarbeiter geben, die das an den Youtuber weitergegeben haben?

- Haben Sie die dafür verantwortliche Person ggf. schon gefunden?

Diese Anfrage wurde bereits an das BfDI gestellt (https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-gibt-daten-dritter-an-youtuber-weiter/), die mir mitteilten, dass Sie für den Fall zuständig sind und der Fall an Sie weitergegeben wurde.

Ergebnis der Anfrage

Hamburg fühlt sicht nicht zuständig. Geantwortet das das BfDI an sie verwiesen hat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter gibt Daten Dritter an Youtuber weiter [#262726]
Datum
8. November 2022 11:32
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In Youtube Videos wurden durch einen Influencer, der einem anderen Influencer "aufdecken" wollte, Personalauseise und Screenshots aus der Sicht eines Jobcenter Bearbeiters veröffentlicht. Dabei handelte es sich nicht einmal um Daten, von der Person des öffentlichen Lebens (was jedoch auch kritisch wäre), sondern um die Ehefrau, die durch das Video zum ersten Mal und durch die Beweise dieses Screenshots und des Ausweises in die Öffentlichkeit gelangte. Das Video verbreitete sich schnell im Internet und ist wahrscheinlich im Original bereits offline, jedoch nun weiterhin in sämtlichen "Reaction Videos" z. B. bei Minute 25:06 https://youtube.com/watch?v=oxB7Wy7tIIs - auch wenn es zensiert wurde, bedeutet das das ein Mitarbeter des zuständigen Jobcenters Hamburg oder ggf. eines Jobcenters (je nachdem wie das Berechtigungsmanagement umgesetzt wurde) oder der Bundesagentur für Arbeit auf den Datensatz zugriff, ihn abfotografierte UND zudem an einen Dritten weitergeleitet hat, wo diese Informationen ggf. auch nun ungeschwärzt auf der Festplatte vorhanden sind. Da nahezu alle Bürger in Deutschland, allein schon auf Grund eines Arbeitsverhältnisses oder keines Arbeitsverhältnisses bei des Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind und hierfür ein gewisses Vertrauen notwendig ist, dass die Mitarbeiter sorgsam mit den Daten umgehen, habe ich einige Fragen: - Haben Sie ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen wie es trotz DSGVO und Berechtigungsmanagement möglich sein kann, dass die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter an Dritte und Privatpersonen personenbezogene Daten weitergeben? - Wird es personelle Konsequenzen für diese Mitarbeiter geben, die das an den Youtuber weitergegeben haben? - Haben Sie die dafür verantwortliche Person ggf. schon gefunden? Diese Anfrage wurde bereits an das BfDI gestellt (https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-gibt-daten-dritter-an-youtuber-weiter/), die mir mitteilten, dass Sie für den Fall zuständig sind und der Fall an Sie weitergegeben wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262726/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage bei fragdenstaat.de - Anfrage (#262726) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage bei fragdenstaat.de - Anfrage (#262726)
Datum
10. November 2022 15:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage (#262726), die der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gerne wie folgt beantworten möchten: Frage 1: Haben Sie ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen wie es trotz DSGVO und Berechtigungsmanagement möglich sein kann, dass die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter an Dritte und Privatpersonen personenbezogene Daten weitergeben? Ein Vorgang in dieser Angelegenheit ist dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) zurzeit nicht bekannt. Es liegt keine Beschwerde oder Data-Breach Meldung in dieser Sache vor, so dass noch keine Verfahren eingeleitet wurden. Die Beantwortung dieser Frage obliegt zunächst dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), welcher die Kontrollbefugnis über öffentliche Stellen des Bundes sowie die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts hat. Hierzu zählt auch das Jobcenter Hamburg. Ihre Ausgangsanfrage (Anfrage #261786) richtete sich deswegen zunächst richtigerweise an diese Stelle. Kommt im Verlaufe der Ermittlungen der BfDI zu dem Ergebnis, dass die verantwortliche Stelle (das Jobcenter) nicht verantwortlich gemacht werden kann, weil eine dort beschäftigte Person, außerhalb des vertraglichen Aufgabenbereichs für rein private Zwecke gehandelt hat (sog. Mitarbeiterexzess), so würde unsere Zuständigkeit erst entstehen, wenn diese Person Ihren regelmäßigen Wohnsitz in Hamburg hätte. Zudem müsste die verantwortliche Stelle prüfen, ob durch diesen Vorgang eine Anzeigepflicht nach Art. 33 und ggf. Art. 34 DSGVO gegenüber der zuständigen Behörde (BfDI) begründet wird. Frage 2: Wird es personelle Konsequenzen für diese Mitarbeiter geben, die das an den Youtuber weitergegeben haben? Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht als Aufsichtsbehörde über die nichtöffentlichen Stellen gemäß § 40 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die Ausführung der Vorschriften über den Datenschutz. Für Amtshandlungen, die der Kontrolle durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 40 BDSG dienen, werden nach § 25 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes (HmbDSG) Gebühren erhoben. Weitere Befugnisse ergeben sich aus Art. 58 DSGVO. Unserer Prüfung beschränkt sich dabei auf datenschutzrechtliche Aspekte. Die Frage nach „personellen“ Konsequenzen, welche wir als arbeits- oder beamtenrechtliche Konsequenzen verstehen, werden durch den HmbBfDI nicht ergriffen. Zuständig wäre hier das Jobcenter des Mitarbeiters. Frage 3: Haben Sie die dafür verantwortliche Person ggf. schon gefunden? Nein. Dem HmbBfDI liegt zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Beschwerde gem. Art. 77 DSGVO noch eine Abgabe in dieser Sache vor, so dass noch keine Ermittlungen aufgenommen wurden. Im ersten Schritt müsste eine dortige Untersuchung ergeben, dass der vermeintlich im Exzess handelnde Mitarbeiter in Hamburg gemeldet- bzw. wohnhaft ist. Eine Rücksprache mit den beteiligten Behörden hat ebenfalls ergeben, dass eine Zuständigkeit Hamburgs derzeit noch nicht feststeht da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Zugriff von anderen Standorten außerhalb Hamburgs erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage bei fragdenstaat.de - Anfrage (#262726) [#262726] Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesbeauf…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage bei fragdenstaat.de - Anfrage (#262726) [#262726]
Datum
14. November 2022 12:20
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat an Sie verwiesen und auch gesagt, dass dieser Fall bereits an Sie weitergegeben wurde. Diese Aussage ist auch online zu finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-gibt-daten-dritter-an-youtuber-weiter/ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262726/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage Guten Tag, die Aussage des BfDI liegt uns vor und beruht auf einem (naheliegenden) Verdacht welcher …
Guten Tag, die Aussage des BfDI liegt uns vor und beruht auf einem (naheliegenden) Verdacht welcher sich noch nicht bestätigt hat. Unsere Zuständigkeit beginnt, wenn feststeht, dass ein Mitarbeiter aus Hamburg gehandelt hat. Diese Feststellung muss zuvor durch das Jobcenter / BA getroffen werden und erfolgt ohne unsere (HmbBfDI) Beteiligung. Der BfDI teilt ebenfalls mit, dass bereits Ermittlungen (durch das Jobcenter / die BA) eingeleitet wurden. Es scheint, als ob diese noch nicht beendet sind. Sollte sich z.B. herausstellen, dass der Mitarbeiter die Daten aus einem anderen Bundesland abgefragt hat, würden wir in dieser Sache gar nicht informiert / beteiligt. Den jetzigen Stand der Ermittlungen müssten Sie bei den bereits beteiligten Behörden abfragen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#262726] Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Information. > Sollte sich z.B. hera…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#262726]
Datum
16. November 2022 17:35
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Information. > Sollte sich z.B. herausstellen, dass der Mitarbeiter die Daten aus einem anderen Bundesland abgefragt hat, würden wir in dieser Sache gar nicht informiert / beteiligt. In einem Statement vor ein paar Jahren wurde doch angekündigt, dass nur berechtigte Personen auf die Daten von Arbeitslosen zugreifen können und ein umfangreicher Zugriff durch andere Stellen, z. B. in anderen Bundesländern überhaupt nicht mehr möglich sein sollte um Missbrauch vorzubeugen? Ich werde noch eine entsprechende Anfrage bei dem Jobcenter stellen. Sollte der Fall an Sie wieder übergehen, werde ich eine entsprechend neue Anfrage stellen bzw. wieder auf diese verweisen. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262726/