Jobcenter Kreis Wesel: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen

Anfrage an: Jobcenter Kreis Wesel

bitte übersenden Sie mir eine Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen (vgl. verlinktes Dokument des Jobcenters Köln) als elektronisches Dokument gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Gliedern Sie diese bitte in Stichwort, Name der Weisung, Gültigkeit und Rechtsgrundlage. Als konkretes Beispiel für den Aufbau der Übersichtsliste verweise ich auf diese Vorlage https://fragdenstaat.de/files/foi/151... des Jobcenters Köln.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2014
  • Frist
    8. Mai 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte übersenden…
An Jobcenter Kreis Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Kreis Wesel: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen [#6184]
Datum
6. April 2014 10:19
An
Jobcenter Kreis Wesel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte übersenden Sie mir eine Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen (vgl. verlinktes Dokument des Jobcenters Köln) als elektronisches Dokument gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Gliedern Sie diese bitte in Stichwort, Name der Weisung, Gültigkeit und Rechtsgrundlage. Als konkretes Beispiel für den Aufbau der Übersichtsliste verweise ich auf diese Vorlage https://fragdenstaat.de/files/foi/151... des Jobcenters Köln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Kreis Wesel
Ihr Anfrage vom 06.04.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gerne beantworte ich Ihre E-Mail vom 06.04.2014 m…
Von
Jobcenter Kreis Wesel
Betreff
Ihr Anfrage vom 06.04.2014
Datum
5. Mai 2014 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gerne beantworte ich Ihre E-Mail vom 06.04.2014 mit der Sie die Übermittlung einer Übersicht über die Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen und interne Regelungen des Jobcenters Kreis Wesel beantragt haben. Die aktuellen Geschäftsanweisungen SGB II finden Sie unter folgendem Link: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/index.htm Darüber hinaus gelten die Weisungen des Kreises Wesel zu den Kosten der Unterkunft: Weisungen des Kreises Wesel zur Arbeitshilfe " Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach §22 SGB II" des Ministeriums für Arbeit und Soziales NRW (MAIS)/ (Stand: 15.12.2013) (http://www.mais.nrw.de/02_Arbeit/001_Arbeitsmarkt/Grundsicherung_f__r_Arbeitsuchende/SGB_II_-_Arbeitshilfen/index.php) Schließlich verfügt das Jobcenter Kreis Wesel über folgende interne Arbeitshilfen: Arbeitshilfe/Leitfaden - Arbeitshilfe zum Erkennen potentieller Fälle mit Anspruch auf Kinderzuschlag - Arbeitshilfe zur Prüfung vorrangiger Ansprüche - Möglichkeiten zur Reduzierung der Hilfebedürftigkeit - Hinweise zur Berücksichtigung von Durchschnittseinkommen - Feststellung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit - Berücksichtigung von Kindergeld im SGB II - Checkliste zu § 11 SGB II - Einkommen - Kontenabrufverfahren - Arbeitshilfe zur Organisation der Unterhaltssachbearbeitung - Arbeitshilfe zur Geltendmachung und Durchsetzung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen - Arbeitshilfe zur Erstellung eines Antrags auf den Erlass eines Mahnbescheides - Arbeitshilfen zum Erkennen von und zum Umgang mit Verpflichtungen Anderer - Arbeitshilfe Regress im Rechtskreis SGB II - Korrektur von Verwaltungsakten unter Berücksichtigung des Individualprinzips - Aufhebung und Erstattung im SGB II - Übersicht über die Rücknahme- und Aufhebungsmöglichkeiten unter Beachtung des Individualanspruchs - Arbeitshilfe Barzahlungsschnittstelle A2LL-ERP - Arbeitshilfe Funktionalität - Sanktionen in A2LL - Arbeitshilfen zur Sozialversicherung - Arbeitshilfe Pfändungsschutz - Arbeitshilfe Bekämpfung von Leistungsmissbrauch - Arbeitshilfe zur Vermeidung und Aufdeckung ungerechtfertigter Leistungszahlungen - Arbeitshilfe Einstiegsgeld nach § 16 b SGB II - Arbeitshilfe Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der u.g. Durchwahl zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen