Jobcenter Lübben: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen

bitte übersenden Sie mir eine Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen (vgl. verlinktes Dokument des Jobcenters Köln) als elektronisches Dokument gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Gliedern Sie diese bitte in Stichwort, Name der Weisung, Gültigkeit und Rechtsgrundlage. Als konkretes Beispiel für den Aufbau der Übersichtsliste verweise ich auf diese Vorlage https://fragdenstaat.de/files/foi/151... des Jobcenters Köln.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. April 2014
  • Frist
    8. Mai 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte übersenden…
An Jobcenter Landkreis Dahme-Spreewald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Lübben: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen [#6170]
Datum
6. April 2014 10:10
An
Jobcenter Landkreis Dahme-Spreewald
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte übersenden Sie mir eine Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen (vgl. verlinktes Dokument des Jobcenters Köln) als elektronisches Dokument gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Gliedern Sie diese bitte in Stichwort, Name der Weisung, Gültigkeit und Rechtsgrundlage. Als konkretes Beispiel für den Aufbau der Übersichtsliste verweise ich auf diese Vorlage https://fragdenstaat.de/files/foi/151... des Jobcenters Köln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Dahme-Spreewald
Antrag vom 06.04.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 06.04.…
Von
Jobcenter Landkreis Dahme-Spreewald
Betreff
Antrag vom 06.04.2014
Datum
30. April 2014 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 06.04.2014. Um einem etwaigen Missbrauch vorzubeugen bitte ich Sie, den Antrag schriftlich unter Angabe Ihrer Postanschrift zu bestätigen. Nach Eingang wird über den Antrag entschieden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Jobcenter Lübben: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen" [#6170]
Datum
30. April 2014 21:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6170 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Im Zuge der Untersuchung des Sacherverhaltes und der einschläigen Rechtsgrundlagen bitte ich Sie- zunächst- um Stellungnahme zu der Antwort der Jobcenter Lübben vom 30.04.2014 der erbetenen Verfahrensweise zur Bearbeitung meines/dieses Antrages nach dem IFG. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenze…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Jobcenter Lübben: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen" [#6170]
Datum
14. Mai 2014 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-720-1/001 II#0093 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Frage, ob die Angabe einer zustellfähigen Adresse Voraussetzung für die Bearbeitung eines IFG-Antrages sein sollte, konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vertritt hier eine andere Rechtsauffassung als die angefragte Behörde. Die Bundesbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Behörden und öffentlichen Stellen. Ich habe daher keine Möglichkeit, meine Rechtsauffassung durchzusetzen. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen