Jobcenter Maßnahme "Bodyguard" in Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf

Anfrage an: Kreis Warendorf

Sachverhalt:

Der Kreis Warendorf bzw. das Jobcenter hat die Maßnahme "BODYGUARD" eingekauft.

Alle weiteren Informationen dazu vom Träger der Maßnahme unter:

http://ifppu.de/massnahme-bodyguard.html

Schulungsorte sind Schulen und Gewerbegebiete.

Inhalte:

- Ein Teil Sport und der andere Teil ist Theorie sowie natürlich Bewerbungen schreiben und Allgemeinwissen.

- Stockkampftraining

- Stichworte "Innerer Krieger" und Problemaufstellung z.B.

- NLP soll auch Bestandteil der Maßnahme Bodyguard sein.

Träger ist das Institut für psychologisch-pädagogische Unternehmensberatung aus Dortmund. Das ganze 2x wöchentlich. Kurze Beschreibung:

"Wir passen auf sie auf und machen sie stark für den Arbeitsmarkt!

... die ganzheitliche Stärkung Ihrer Person unter Berücksichtigung von Körper und Geist!".

Dieses Projekt ging am 13.05.2014 in Beckum in Kooperation mit dem Jobcenter unter Verpflichtung (Eingliederungsvereinbarung/Verwaltungsakt sowie Einladungen unter Sanktionsfolge bei Abehnung) des Betroffenen SGB II Empfängers zum zweiten Male an den Start.

Nun zu meinen Fragen.

1. Hat die "Maßnahme" etwas mit dem vom Kreis Warendorf angekündigten "Kompetenzfeststellungsverfahren" zu tun?

Der Bildungsträger wirbt auf seiner Homepage mit "Flankierenden Workshops" wo es unter anderem in einem heisst : "Wissen um mein "Inneres Team", Akzeptanz all meiner unterschiedlichen Charaktereigenschaften (Prof. Schulz von Thun)"...
Das Modell von Schulz von Thun wird hier genannt. (Anm. Schulz von Thun beschäftigte sich hauptsächlich mit der Thematik "Kommunikation"), da aber der Betroffene aber über keine 3 jährige Berufsausbildung in "Psychologie" verfügt und sich auch weiterhin sich auch nicht jeder in seiner Freizeit mit der Materie beschäftigt, sprich, es sollte also erst einmal davon ausgegangen werden, dass man überhaupt nicht weiss, was da auf einen zukommt, denn das Jobcenter konnte es ja auch nicht genau vor Ort beim Arbeitsvermittler definieren. Nun nehmen wir als Beispiel mal einen Menschen, der in seinem Leben schon einige, negative Erfahrungen machen musste und dadurch einfach in seiner Psyche angekratzt ist. Kommt da jetzt so ein "einfach mal eben geschulter" Dozent daher (und gerade im Bereich Psychologie/Psychotherapie gibt es leider einige davon) und trifft auf jenen Menschen und wendet einfach mal so eine Maßnahme an, ohne die nötige Sensibilität für den jeweiligen Teilnehmer zu haben, kann das mitunter recht drastische Auswirkungen auf den bereits angekratzten Teilnehmer haben, weil einfach vielleicht Dinge wieder aufgewärmt werden, die noch nicht abgearbeitet wurden. Und genauso verhält es sich auch mit den anderen, angebotenen Kursen innerhalb dieser Maßnahme...

Daher

2. Inwieweit erfolgt hier eine Psychotherapie ? In diesen Zusammenhang die Fragestellung, warum nicht ausgewiese qualifiziertere Psychotherapeuten beauftragt werden, sondern ein „windiges Institut" ?

Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung sieht diese Maßnahme ebenfalls "kritisch".

3. Gibt es einen genauen Seminarplan mit den einzelnen Stationen und Zielen ? Teilnehmer muss die Sinnhaftigkeit des Ganzen beurteilen können, und der Erfolg einer solchen Maßnahme muss ja auch objektiv überprüfbar sein.

4. Was passiert (im Bezug darauf da in der Maßnahme Sport betrieben wird) bei Unfällen (Stürze/Brüche) ?

5.Wenn ich mir die weiteren Angebote dieser Maßnahme durchlese, müsste es eigentlich ebenfalls Fachpersonal aus dem Bereich der Ernährungsberatung, Physiotherapie, Sporttherapeut etc. vorhanden sein. Um diesen Kurs adäquat durchzuführen wird Fachpersonal benötigt. Ist dies der Fall ?

Auch das Jobcenter muss sich an dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientieren. Die Vergabe dieser Maßnahme, so sie denn sinnvoll ist (stark zu bezweifeln!), sollte auch nicht mit der "Gießkanne" vergeben werden, sondern individuell. So wie es der Gesetzgeber auch bei der "Förderung" vorsieht.

Eine Maßnahme sollte weiterhin ausreichend "bestimmt" sein, damit der Teilnehmer weiß, was ihn erwartet und was er sich von der Maßnahme erwarten bzw. erhoffen darf. Und der Steuerzahler/Bürger will doch auch wissen, wofür sein Geld ausgegeben wird.

Der Erfolg einer solchen Maßnahme müsste sich ja klar in der Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bemessen lassen...Ob jetzt einer drei Liegestütze mehr schafft als vorher, ist sicher nicht so relevant...

Daher die wichtigsten Fragen:

6. Wie hoch ist der Prozentsatz der Kunden, die im Zuge dieser Maßnahme in Arbeit gekommen sind?

7. In welche Berufsbranchen wurden die Kunden vermittelt (Zeitarbeit, Gewerbe, Industrie etc) ?

8 .Welche konkrete Kosten sind bei der Maßnahme bisher angefallen. Da die Maßnahme bereits einmal durchgeführt wurde müssten hier ja konkrete Zahlen vorliegen.

Diese Zahlen müssten eigentlich jedem Bürger zur Verfügung stehen (Informationsfreiheit).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2014
  • Frist
    27. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Maßnahme "Bodyguard" in Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf [#6474]
Datum
24. Mai 2014 12:50
An
Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sachverhalt: Der Kreis Warendorf bzw. das Jobcenter hat die Maßnahme "BODYGUARD" eingekauft. Alle weiteren Informationen dazu vom Träger der Maßnahme unter: http://ifppu.de/massnahme-bodyguard.html Schulungsorte sind Schulen und Gewerbegebiete. Inhalte: - Ein Teil Sport und der andere Teil ist Theorie sowie natürlich Bewerbungen schreiben und Allgemeinwissen. - Stockkampftraining - Stichworte "Innerer Krieger" und Problemaufstellung z.B. - NLP soll auch Bestandteil der Maßnahme Bodyguard sein. Träger ist das Institut für psychologisch-pädagogische Unternehmensberatung aus Dortmund. Das ganze 2x wöchentlich. Kurze Beschreibung: "Wir passen auf sie auf und machen sie stark für den Arbeitsmarkt! ... die ganzheitliche Stärkung Ihrer Person unter Berücksichtigung von Körper und Geist!". Dieses Projekt ging am 13.05.2014 in Beckum in Kooperation mit dem Jobcenter unter Verpflichtung (Eingliederungsvereinbarung/Verwaltungsakt sowie Einladungen unter Sanktionsfolge bei Abehnung) des Betroffenen SGB II Empfängers zum zweiten Male an den Start. Nun zu meinen Fragen. 1. Hat die "Maßnahme" etwas mit dem vom Kreis Warendorf angekündigten "Kompetenzfeststellungsverfahren" zu tun? Der Bildungsträger wirbt auf seiner Homepage mit "Flankierenden Workshops" wo es unter anderem in einem heisst : "Wissen um mein "Inneres Team", Akzeptanz all meiner unterschiedlichen Charaktereigenschaften (Prof. Schulz von Thun)"... Das Modell von Schulz von Thun wird hier genannt. (Anm. Schulz von Thun beschäftigte sich hauptsächlich mit der Thematik "Kommunikation"), da aber der Betroffene aber über keine 3 jährige Berufsausbildung in "Psychologie" verfügt und sich auch weiterhin sich auch nicht jeder in seiner Freizeit mit der Materie beschäftigt, sprich, es sollte also erst einmal davon ausgegangen werden, dass man überhaupt nicht weiss, was da auf einen zukommt, denn das Jobcenter konnte es ja auch nicht genau vor Ort beim Arbeitsvermittler definieren. Nun nehmen wir als Beispiel mal einen Menschen, der in seinem Leben schon einige, negative Erfahrungen machen musste und dadurch einfach in seiner Psyche angekratzt ist. Kommt da jetzt so ein "einfach mal eben geschulter" Dozent daher (und gerade im Bereich Psychologie/Psychotherapie gibt es leider einige davon) und trifft auf jenen Menschen und wendet einfach mal so eine Maßnahme an, ohne die nötige Sensibilität für den jeweiligen Teilnehmer zu haben, kann das mitunter recht drastische Auswirkungen auf den bereits angekratzten Teilnehmer haben, weil einfach vielleicht Dinge wieder aufgewärmt werden, die noch nicht abgearbeitet wurden. Und genauso verhält es sich auch mit den anderen, angebotenen Kursen innerhalb dieser Maßnahme... Daher 2. Inwieweit erfolgt hier eine Psychotherapie ? In diesen Zusammenhang die Fragestellung, warum nicht ausgewiese qualifiziertere Psychotherapeuten beauftragt werden, sondern ein „windiges Institut" ? Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung sieht diese Maßnahme ebenfalls "kritisch". 3. Gibt es einen genauen Seminarplan mit den einzelnen Stationen und Zielen ? Teilnehmer muss die Sinnhaftigkeit des Ganzen beurteilen können, und der Erfolg einer solchen Maßnahme muss ja auch objektiv überprüfbar sein. 4. Was passiert (im Bezug darauf da in der Maßnahme Sport betrieben wird) bei Unfällen (Stürze/Brüche) ? 5.Wenn ich mir die weiteren Angebote dieser Maßnahme durchlese, müsste es eigentlich ebenfalls Fachpersonal aus dem Bereich der Ernährungsberatung, Physiotherapie, Sporttherapeut etc. vorhanden sein. Um diesen Kurs adäquat durchzuführen wird Fachpersonal benötigt. Ist dies der Fall ? Auch das Jobcenter muss sich an dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientieren. Die Vergabe dieser Maßnahme, so sie denn sinnvoll ist (stark zu bezweifeln!), sollte auch nicht mit der "Gießkanne" vergeben werden, sondern individuell. So wie es der Gesetzgeber auch bei der "Förderung" vorsieht. Eine Maßnahme sollte weiterhin ausreichend "bestimmt" sein, damit der Teilnehmer weiß, was ihn erwartet und was er sich von der Maßnahme erwarten bzw. erhoffen darf. Und der Steuerzahler/Bürger will doch auch wissen, wofür sein Geld ausgegeben wird. Der Erfolg einer solchen Maßnahme müsste sich ja klar in der Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bemessen lassen...Ob jetzt einer drei Liegestütze mehr schafft als vorher, ist sicher nicht so relevant... Daher die wichtigsten Fragen: 6. Wie hoch ist der Prozentsatz der Kunden, die im Zuge dieser Maßnahme in Arbeit gekommen sind? 7. In welche Berufsbranchen wurden die Kunden vermittelt (Zeitarbeit, Gewerbe, Industrie etc) ? 8 .Welche konkrete Kosten sind bei der Maßnahme bisher angefallen. Da die Maßnahme bereits einmal durchgeführt wurde müssten hier ja konkrete Zahlen vorliegen. Diese Zahlen müssten eigentlich jedem Bürger zur Verfügung stehen (Informationsfreiheit).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Maßnahme "Bodyguard" …
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jobcenter Maßnahme "Bodyguard" in Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf [#6474]
Datum
1. Juli 2014 11:27
An
Kreis Warendorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Maßnahme "Bodyguard" in Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf" vom 24.05.2014 (#6474) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kreis Warendorf
Jobcenter Maßnahme Bodyguard - Maßnahme freiwillig - Maßnahme ist zertifiziert
Von
Kreis Warendorf
Via
Briefpost
Betreff
Jobcenter Maßnahme Bodyguard
Datum
7. Juli 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
886,6 KB
294,3 KB
- Maßnahme freiwillig - Maßnahme ist zertifiziert