Jobcenter Maßnahme "IAS" durch das Unternehmen "Softdoor" (aus Bensheim) in Ahlen in der Optionskommune Kreis Warendorf

Sachverhalt:

Der Kreis Warendorf bzw. das Jobcenter führt die Maßnahme "IAS" durch.

Erste Vorladungen mit Rechtsfolgebelehrung werden dazu versendet.

Siehe Anlage:

http://fs5.directupload.net/images/151126/q5go9mwp.jpg

Das verantwortliche Unternehmen:

"Softdoor GmbH
Wormser Str. 5-7
64625 Bensheim"

Ein eigener Internetauftritt ist nicht vorhanden.

Das private Unternehmen ist keine zugelassene Rehaeinrichtung im Sinne des SGB IX.

Desweiteren findet man den Leitsatz:

"Auffallend ist dabei neben dem Anstieg psychischer Erkrankungen, dass die Ursache meist im individuellen Gesundheitsverhalten und in den Arbeitsbedingungen zu suchen ist.Aber: Es gibt keine „Arbeitslosenkrankheit“, sondern allenfalls typische Krankheitsmuster, die Handlungsbedarf erfordern. Dazu zählen verhaltensbezogene Risikofaktoren wie falsche Ernährung und Rauchen, die das Aufkommen von Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen erhöhen."

Vertrauenspersonen - Ärzte, Therapeuten sollten sich die Leistungsberechtigen SELBER auswählen.

Wie steht es dort mit der strengen ärztlichen Schweigepflicht, gerade weil hier medizinische Befunde erhoben und gespeichert werden ?
Hier ist HÖCHSTE VORSICHT für alle TEILNEHMER geboten.

Das Unternehmen mischt auch hier mit:

http://neue-wege.org/s420_pressemitteilungen/nah-am-menschen-mit-neuartigem-konzept-eoplus-zurueck-ins-arbeitsleben-trotz-gesundheitlicher-einschraenkungen

Handelsregisterauszug:

- Durchführung von Bildungs- und Rehabilitations-Maßnahmen sowie Integration der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt - Arbeitnehmerüberlassung
- Erstellen von Gutachten im Bereich der beruflichen und medizinischen Diagnostik, sowie der Durchführung von medizinischen und kosmetischen Behandlungen
- Übernahme und Lizensierung von Urheber- und Leistungsverwertungsrechten
- Entwicklung und Vertrieb von Dienstleistungen, Hard- und Software sowie Handelswaren
- Erwerb, Betrieb, Vermietung und Verwaltung von Immobilien
- Gastronomische Leistungen, Bewirtung, Unterbringung (Hotellerie), auch im Rahmen der vorgenannten Gegenstände des Unternehmens.

Die Softdoor GmbH hat also vielfältige unternehmerische Geschäftsbereiche.

Weiterhin kann man lesen:

"Die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen tritt in eine neue Phase ein. Es ist Kreativität gefordert..."

Welche Kreativität ist hier gemeint? Was kommt als nächstes? Unterstützt von der Agentur für Arbeit und das Jobcenter.

Auch wenn die Informationsveranstaltungen hier in Ahlen im "RAUM PATIENTENCLUB" im Jobcentrer stattfindet, handelt es sich bei den Mitarbeitern von IAS um sogenannte Dritte. Es findet gegenüber der IAS das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. Egal ob Vertrag oder sonstige Unterlagen zwecks Unterschrift vorgelegt werden, sollte alles zwecks Prüfung eingesteckt werden. Angaben über die Gesundheit müssen diesen Personen auch nicht mitgeteilt werden, denn Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Daten.

Daher sehen wir auch hier das Fazit:

Deren einzige Aufgabe ist es die Hartz-Ideologie ("Der Erwerbslose ist schuld an seiner Arbeitsloseigkeit" usw) zu untermauern und dafür sich auf Kosten des Steuerzahlers zu bereichern.

Nun zu den Fragen:

1. Gibt es nachweisliche Erfolgsquoten so das sich das Jobcenter entschlossen hat diese Maßnahme im Kreis Warendorf durchzuführen?

2. Erfolgen hier direkte Eingliederungen/Vermittlungen in Arbeit? Wenn Ja wie hoch beträgt die Vermittlingsquote in Zeitarbeit ?

3. Kann das Jobcenter eine Verbindung zu "Scientology" ausschließen ?

4. Handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme ?

Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. November 2015
  • Frist
    29. Dezember 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Maßnahme "IAS" durch das Unternehmen "Softdoor" (aus Bensheim) in Ahlen in der Optionskommune Kreis Warendorf [#12073]
Datum
26. November 2015 11:26
An
Jobcenter Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sachverhalt: Der Kreis Warendorf bzw. das Jobcenter führt die Maßnahme "IAS" durch. Erste Vorladungen mit Rechtsfolgebelehrung werden dazu versendet. Siehe Anlage: http://fs5.directupload.net/images/151126/q5go9mwp.jpg Das verantwortliche Unternehmen: "Softdoor GmbH Wormser Str. 5-7 64625 Bensheim" Ein eigener Internetauftritt ist nicht vorhanden. Das private Unternehmen ist keine zugelassene Rehaeinrichtung im Sinne des SGB IX. Desweiteren findet man den Leitsatz: "Auffallend ist dabei neben dem Anstieg psychischer Erkrankungen, dass die Ursache meist im individuellen Gesundheitsverhalten und in den Arbeitsbedingungen zu suchen ist.Aber: Es gibt keine „Arbeitslosenkrankheit“, sondern allenfalls typische Krankheitsmuster, die Handlungsbedarf erfordern. Dazu zählen verhaltensbezogene Risikofaktoren wie falsche Ernährung und Rauchen, die das Aufkommen von Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen erhöhen." Vertrauenspersonen - Ärzte, Therapeuten sollten sich die Leistungsberechtigen SELBER auswählen. Wie steht es dort mit der strengen ärztlichen Schweigepflicht, gerade weil hier medizinische Befunde erhoben und gespeichert werden ? Hier ist HÖCHSTE VORSICHT für alle TEILNEHMER geboten. Das Unternehmen mischt auch hier mit: http://neue-wege.org/s420_pressemitteilungen/nah-am-menschen-mit-neuartigem-konzept-eoplus-zurueck-ins-arbeitsleben-trotz-gesundheitlicher-einschraenkungen Handelsregisterauszug: - Durchführung von Bildungs- und Rehabilitations-Maßnahmen sowie Integration der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt - Arbeitnehmerüberlassung - Erstellen von Gutachten im Bereich der beruflichen und medizinischen Diagnostik, sowie der Durchführung von medizinischen und kosmetischen Behandlungen - Übernahme und Lizensierung von Urheber- und Leistungsverwertungsrechten - Entwicklung und Vertrieb von Dienstleistungen, Hard- und Software sowie Handelswaren - Erwerb, Betrieb, Vermietung und Verwaltung von Immobilien - Gastronomische Leistungen, Bewirtung, Unterbringung (Hotellerie), auch im Rahmen der vorgenannten Gegenstände des Unternehmens. Die Softdoor GmbH hat also vielfältige unternehmerische Geschäftsbereiche. Weiterhin kann man lesen: "Die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen tritt in eine neue Phase ein. Es ist Kreativität gefordert..." Welche Kreativität ist hier gemeint? Was kommt als nächstes? Unterstützt von der Agentur für Arbeit und das Jobcenter. Auch wenn die Informationsveranstaltungen hier in Ahlen im "RAUM PATIENTENCLUB" im Jobcentrer stattfindet, handelt es sich bei den Mitarbeitern von IAS um sogenannte Dritte. Es findet gegenüber der IAS das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. Egal ob Vertrag oder sonstige Unterlagen zwecks Unterschrift vorgelegt werden, sollte alles zwecks Prüfung eingesteckt werden. Angaben über die Gesundheit müssen diesen Personen auch nicht mitgeteilt werden, denn Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Daten. Daher sehen wir auch hier das Fazit: Deren einzige Aufgabe ist es die Hartz-Ideologie ("Der Erwerbslose ist schuld an seiner Arbeitsloseigkeit" usw) zu untermauern und dafür sich auf Kosten des Steuerzahlers zu bereichern. Nun zu den Fragen: 1. Gibt es nachweisliche Erfolgsquoten so das sich das Jobcenter entschlossen hat diese Maßnahme im Kreis Warendorf durchzuführen? 2. Erfolgen hier direkte Eingliederungen/Vermittlungen in Arbeit? Wenn Ja wie hoch beträgt die Vermittlingsquote in Zeitarbeit ? 3. Kann das Jobcenter eine Verbindung zu "Scientology" ausschließen ? 4. Handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme ? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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