Jobcenter Märkischer Kreis: Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten

Antworten auf die folgenden Fragen:

1.) Werden die Akten zu Anfragen nach dem IFG bei Ihnen elektronisch oder in Papierform geführt?

2.) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) im Jobcenter Märkischer Kreis?

3.) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben?

4.) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird:

a) Nach welchen Kriterien wird entschieden?
b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird?
c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird?

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage kann nur teilweise beantwortet werden. Die Akten zu Anfragen nach dem IFG werden im Jobcenter Märkischer Kreis in Papierform geführt. Bezüglich der Führung und Aufbewahrung von Akten nach dem IFG wurden keine verbindlichen Entscheidungsrichtlinien erlassen, so dass mangels Informationen hierzu dem Auskunftsersuchen nicht weiter entsprochen werden kann.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2014
  • Frist
    18. Juli 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf di…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten [#6569]
Datum
15. Juni 2014 16:24
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf die folgenden Fragen: 1.) Werden die Akten zu Anfragen nach dem IFG bei Ihnen elektronisch oder in Papierform geführt? 2.) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) im Jobcenter Märkischer Kreis? 3.) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben? 4.) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird: a) Nach welchen Kriterien wird entschieden? b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird? c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Die Beantwortung wird in den nächsten Woche…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten [#6569]
Datum
16. Juni 2014 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Die Beantwortung wird in den nächsten Wochen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: Aufbewahrung …
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten [#6569]
Datum
18. Juli 2014 00:43
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten" vom 15.06.2014 (#6569) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
IFG-Akten Aufbewahrungsfristen
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
IFG-Akten Aufbewahrungsfristen
Datum
15. Oktober 2014 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Akten Aufbewahrungsfristen [#6569] Sehr geehrt<< Anrede >> auch wenn Sie die Fragen nich vol…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Akten Aufbewahrungsfristen [#6569]
Datum
15. Oktober 2014 19:37
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> auch wenn Sie die Fragen nich vollständig beantworten konnten, so bedanke ich mich doch für die Bearbeitung und partielle Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>