Jobcenter Märkischer Kreis: Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten
Antworten auf die folgenden Fragen:
1.) Werden die Akten zu Anfragen nach dem IFG bei Ihnen elektronisch oder in Papierform geführt?
2.) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) im Jobcenter Märkischer Kreis?
3.) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben?
4.) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird:
a) Nach welchen Kriterien wird entschieden?
b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird?
c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird?
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage kann nur teilweise beantwortet werden. Die Akten zu Anfragen nach dem IFG werden im Jobcenter Märkischer Kreis in Papierform geführt. Bezüglich der Führung und Aufbewahrung von Akten nach dem IFG wurden keine verbindlichen Entscheidungsrichtlinien erlassen, so dass mangels Informationen hierzu dem Auskunftsersuchen nicht weiter entsprochen werden kann.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. Juni 2014
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18. Juli 2014
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