Jobcenter Märkischer Kreis : dezentrales Kundenkontaktdichtekonzept
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Bundesagentur für Arbeit (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bunde...) sind Jobcenter gehalten auf Basis der "Arbeitshilfe Mindestkundenkontaktdichte im SGB II" und ausgehend von den bei ihnen bestehenden spezifischen Gegebenheiten dezentral eigene Konzepte zur Kundenkontaktdichte zu erarbeiten und umzusetzen. Ich beantrage daher auf Basis von § 1 Abs. 1 und 2 IFG die elektronische Übermittlung des dezentrale Kundenkontaktdichtekonzept des Jobcenters Märkischer Kreis als digitales Dokument.
Bitte beachten Sie folgendes:
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.
Sollte mein Anfrage durch das IFG nicht gedeckt sein, so bitte ich mein Anliegen als Petition gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. März 2015
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21. April 2015
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