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Jobcenter Märkischer Kreis : dezentrales Kundenkontaktdichtekonzept

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Bundesagentur für Arbeit (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bunde...) sind Jobcenter gehalten auf Basis der "Arbeitshilfe Mindestkundenkontaktdichte im SGB II" und ausgehend von den bei ihnen bestehenden spezifischen Gegebenheiten dezentral eigene Konzepte zur Kundenkontaktdichte zu erarbeiten und umzusetzen. Ich beantrage daher auf Basis von § 1 Abs. 1 und 2 IFG die elektronische Übermittlung des dezentrale Kundenkontaktdichtekonzept des Jobcenters Märkischer Kreis als digitales Dokument.

Bitte beachten Sie folgendes:

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Sollte mein Anfrage durch das IFG nicht gedeckt sein, so bitte ich mein Anliegen als Petition gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2015
  • Frist
    21. April 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis : dezentrales Kundenkontaktdichtekonzept [#8938]
Datum
20. März 2015 17:45
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Bundesagentur für Arbeit (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bunde...) sind Jobcenter gehalten auf Basis der "Arbeitshilfe Mindestkundenkontaktdichte im SGB II" und ausgehend von den bei ihnen bestehenden spezifischen Gegebenheiten dezentral eigene Konzepte zur Kundenkontaktdichte zu erarbeiten und umzusetzen. Ich beantrage daher auf Basis von § 1 Abs. 1 und 2 IFG die elektronische Übermittlung des dezentrale Kundenkontaktdichtekonzept des Jobcenters Märkischer Kreis als digitales Dokument. Bitte beachten Sie folgendes: Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Sollte mein Anfrage durch das IFG nicht gedeckt sein, so bitte ich mein Anliegen als Petition gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Sobald ich nähere Informationen habe, werde ich m…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
AW: Jobcenter Märkischer Kreis : dezentrales Kundenkontaktdichtekonzept [#8938]
Datum
23. März 2015 07:49
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Sobald ich nähere Informationen habe, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Märkischer Kreis
Dezentrales Kundenkontaktdichtekonzept
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Dezentrales Kundenkontaktdichtekonzept
Datum
27. März 2015 09:51
Status
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.