Jobcenter Märkischer Kreis: Konzept Kundenkontaktmanagement Fallmanagement
Antrag nach dem IFG bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren
Zur Unterstützung der zielgerichteten Beratungstätigkeit im Fallmanagement wurde im Jobcenter Köln ein Kundenkontakt-Management für das Disability Management und das beschäftigungsorientierte Fallmanagement entwickelt. Es wurde in inhaltlicher Anlehnung an das Kundenkontakt-Management der Integrationsfachkräfte formuliert. Das Konzept schafft verbindliche Rahmenbedingungen für die Arbeit des Disability Management und beschäftigungsorientierten Fallmanagements im Jobcenter Köln. Es besteht die Erwartungshaltung an die Fallmanager/Fallmanagerinnen, innerhalb dieser Rahmenbedingungen ein eigenes Einladungs- und Beratungsmanagement zu entwickeln. Das entsprechende Konzept ist als „Anlage 1 zum Bericht d. Jobcenters zur Sitzung d. Ausschusses Soziales und Senioren 2805152“ unter dem Top 6.1 Bericht des Jobcenters in der 2015-05-28 Sitzung des Ausschuss Soziales und Senioren der Stadt Köln (Link: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=51245&voselect=13774) einsehbar.
Ich beantrage, sofern vorhanden, gemäß § 1 Abs. 1 und 2 IFG die Übersendung des Konzeptes „Kundenkontakt-Management für das Disability Management und das beschäftigungsorientierte Fallmanagement“ des Jobcenters Märkischer Kreis als elektronisches Dokument.
Bitte beachten Sie folgendes:
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Falls Ihnen sehr umfangreiche Daten vorliegen sollten, senden Sie mir bitte zur Vermeidung von Kosten vorab eine Übersicht dieser Dokumente zu!
Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.
Sollte mein Anfrage durch das IFG oder UIG nicht gedeckt sein, so bitte ich mein Anliegen als Petition gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden.
Allgemeine Hinweise:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassung per 2015-12-29:
Am 28. Dezember 2015 folgende E-Mail erhalten:
Gesendet: Montag, 28. Dezember 2015 um 00:00 Uhr
Von: info@fragdenstaat.de
An: [...]
Betreff: FragDenStaat.de: Ihre Anfrage ist eingeschlafen [#9996]
Hallo [...],
Ihre Anfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: Konzept Kundenkontaktmanagement Fallmanagement " hat kein Ergebnis und hatte in den letzten 6 Monaten keine Aktivität. Daher ist Ihre Anfrage jetzt eingeschlafen.
Falls Sie in der Zwischenzeit eine Antwort erhalten haben, fügen Sie diese bitte hinzu und markieren Sie die Anfrage als erledigt:
[...]
Beste Grüße,
FragDenStaat.de
Nach und aufgrund anwaltlicher Konsultation am 13.07.2015 sowie eingehender Reflexion wird vor dem Hintergrund der zitierten E-Mail das IFG-Verfahren nicht weiterverfolgt, sondern zu den Akten gelegt. Insofern ist das IFG-Verfahren nach reiflicher Überlegung und aufgrund des Umstandes, dass das Jobcenter Märkischer Kreis innerhalb der letzten 7 Monate seit 28.05.2015 nicht willens und/oder nicht fähig war eine Nachfrage trotz Erinnerung zeitnah/zügig zu beantworten, per 29.12.2015 abgeschlossen.
Information nicht vorhanden
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Datum28. Mai 2015
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30. Juni 2015
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