Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017
mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2014-2017):
1. die jeweilige Mitarbeiterzahl der Widerspruchstelle und OWi-Stelle (2005-2017)
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren)
Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Bitte übersenden Sie mir diese Daten gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel.
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten.
Ergebnis der Anfrage
Wieder einmal hat das Jobcenter Märkischer Kreis die Auflagen des IFG ignoriert und sämtliche Erinnerungen in den Wind geschlagen.
Erst die Einreichung einer Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg motivierte die Verantwortlichen, die Anfrage zu beantworten. Jetzt wurden Zahlen vorgelegt.
Beachtlich ist, dass Kosten nur getragen werden müssen, wenn die Widerspruchsführer und Kläger mit ihren Rechtsmitteln erfolgreich waren. Dazu kommt noch eine Dunkelziffer von Abhilfebescheiden und erfolgreichen Widersprüchen und Klagen ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Anfrage erfolgreich
-
Datum6. November 2017
-
8. Dezember 2017
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!