Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017

mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2014-2017):

1. die jeweilige Mitarbeiterzahl der Widerspruchstelle und OWi-Stelle (2005-2017)
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren)

Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Bitte übersenden Sie mir diese Daten gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel.

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten.

Ergebnis der Anfrage

Wieder einmal hat das Jobcenter Märkischer Kreis die Auflagen des IFG ignoriert und sämtliche Erinnerungen in den Wind geschlagen.
Erst die Einreichung einer Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg motivierte die Verantwortlichen, die Anfrage zu beantworten. Jetzt wurden Zahlen vorgelegt.

Beachtlich ist, dass Kosten nur getragen werden müssen, wenn die Widerspruchsführer und Kläger mit ihren Rechtsmitteln erfolgreich waren. Dazu kommt noch eine Dunkelziffer von Abhilfebescheiden und erfolgreichen Widersprüchen und Klagen ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2017
  • Frist
    8. Dezember 2017
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Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]
Datum
6. November 2017 09:25
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Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2014-2017): 1. die jeweilige Mitarbeiterzahl der Widerspruchstelle und OWi-Stelle (2005-2017) 2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren 3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren 4. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren) Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Bitte übersenden Sie mir diese Daten gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
7. Januar 2018 09:33
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017“ vom 06.11.2017 (#25168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
16. Januar 2018 12:25
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Datum
7. Februar 2018 19:37
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Datum
4. März 2018 19:25
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Jobcenter Märkischer Kreis
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Datum
4. März 2018 19:39
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Datum
6. März 2018 17:03
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Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168] Sehr geehrte Damen und Herren, am 06.03.2018 wurde mi…
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Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]
Datum
16. September 2018 14:13
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, am 06.03.2018 wurde mit die Beantwortung meiner Anfrage in Aussicht gestellt. Die Antwort steht noch immer aus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
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AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 [#25168]
Datum
13. Dezember 2018 12:16
An
Jobcenter Märkischer Kreis
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Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Datum
29. Mai 2019 10:56
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