Jobcenter Märkischer Kreis: Leistungserbringer der kommunalen Eingliederungsleistungen in Hemer, Menden und Iserlohn

Auflistung der Leistungserbringer der kommunalen Eingliederungsleistungen differenziert nach

a) Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder
b) Häusliche Pflege von Angehörigen
c) Schuldnerberatung,
d) psychosoziale Betreuung und
e) Suchtberatung

Für 1.) Hemer, 2.) Menden und 3.) Iserlohn.

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Nach Art. 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz (EGovG) i.V.m. § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2014
  • Frist
    5. August 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der L…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: Leistungserbringer der kommunalen Eingliederungsleistungen in Hemer, Menden und Iserlohn [#6657]
Datum
3. Juli 2014 23:04
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Leistungserbringer der kommunalen Eingliederungsleistungen differenziert nach a) Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder b) Häusliche Pflege von Angehörigen c) Schuldnerberatung, d) psychosoziale Betreuung und e) Suchtberatung Für 1.) Hemer, 2.) Menden und 3.) Iserlohn. Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Nach Art. 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz (EGovG) i.V.m. § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre IFG-Anfrage bezieht sich auf die in § 16 a SGB II vorgesehene Möglichke…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: Leistungserbringer der kommunalen Eingliederungsleistungen in Hemer, Menden und Iserlohn [#6657]
Datum
1. August 2014 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre IFG-Anfrage bezieht sich auf die in § 16 a SGB II vorgesehene Möglichkeit zur Erbringung ergänzender kommunaler Eingliederungsleistungen. Bei § 16 a SGB II handelt es sich um eine "Kann-Bestimmung", bei der (neben der Hilfebedürftigkeit) insbesondere dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und auch einer einzelfallbezogenen Ermessensausübung Rechnung zu tragen ist. Dies erfordert in jedem Falle einzelfallbezogene intensive Beratungsgespräche mit den jeweils zuständigen Jobcenter-Beratern sowie einen Abschluss zielfüh- render Eingliederungsvereinbarungen nach § 15 SGB II, so dass Jobcenter-Kunden § 16 a SGB II nicht als "Selbstbedienungs-Bestimmung" missverstehen dürfen. Unter Berücksichtigung dieser Vorbemerkungen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder wird an die örtlich zuständigen Jugendämter verwiesen, welche etwaige Beratungs- und Handlungsbedarfe fachkompetent aufgreifen und abdecken - auch in Bezug auf die fachliche Qualifikationen von Betreuern, Versicherungsfragen sowie örtliche Angebote zur Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Tagespflege, Offene Ganztagsschulen, Ferienbetreuung u.a.m.). Hieran knüpfen die Jobcenter- Berater bei ihren Beratungen und Bemühungen alsdann an, so dass insoweit eine koordinierte Kundenberatung und -betreuung erfolgt. Die Frage einer etwaigen häuslichen Pflege von Angehörigen betrifft oftmals Situationen, die von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu be- urteilen und zu klären sind. Beratungen zu § 16 a SGB II erfolgen einzelfallbezogen durch die zuständigen Jobcenter-Berater, welche bei Bedarf an die Pflegeberatung beim Gesundheits- amt des Märkischen Kreises verweisen, um weitere Maßnahmen abzustimmen. Auch eine notwendige psychosoziale Beratung und Betreuung wird zunächst von den Jobcenter-Beratern festgestellt und im Rahmen eigener Beratungskompetenz (Sozialer Dienst)zum Teil auch selbst durchgeführt. Bei Bedarf wird der Sozial- psychiatrische Dienst beim Gesundheitsamt des Märkischen Kreises eingeschaltet. Die Suchtberatung für den Bereich der legalen Drogen führt ebenfalls der Sozial- psychiatrische Dienst beim Gesundheitsamt des Märkischen Kreises durch; im Be- reich der illegalen Drogen geschieht die Beratung durch die Anonyme Drogenbe- ratung e.V. (drobs). Für eine Schuldnerberatung schließlich stehen Betroffenen die entsprechenden Beratungsstellen der AWO und der Caritas zur Verfügung, nämlich: AWO: Iserlohn, Gartenstraße 50 + Hemer, Parkstraße 3 + Menden, Arndtstr. 14, Caritas: IS, Karlstraße 15 + Hemer, Berliner Str. 50 + Menden, A.d.Beile 2. Auf die im Internet frei zugänglichen Informationsmöglichkeiten der benannten Stellen weise ich hin. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre ausführlichen und präzisen Ausführungen, mit denen Sie mir se…
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Von
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Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: Leistungserbringer der kommunalen Eingliederungsleistungen in Hemer, Menden und Iserlohn [#6657]
Datum
1. August 2014 12:48
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre ausführlichen und präzisen Ausführungen, mit denen Sie mir sehr weitergeholfen haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>