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Jobcenter - Softdoor Firma ohne Adresse - schwerer DSGVO Verstoss

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https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-manahme-ias-durch-das-unternehmen-softdoor-aus-bensheim-in-ahlen-in-der-optionskommune-kreis-warendorf/?c=5660#nachricht-36344

bitte ich sie sofort die Webseiten der Firma Softdoor

http://www.softdoor-jobportal.de/
https://job-server.net/ang/spec_edit_...

sofort sperren zu lassen , da sie rechtswidrig betrieben werden.

Weiterhin eine Pressemeldung zu senden , die mögliche Nutzer warnt ,die dort ihre Daten
abegeben haben !

Ich nehme stark an ,dass hier mehrere Behörden einfach wegschauen !
Das ist wirklich unbegreiflich !

1)

Daten werden nicht mit SSL verschlüsselt

2)

Es ist kein Impressum aufrufbar , keine Adresse siehe Bericht.

3)

Die Hinweise zu Scientology sind nachzuprüfen .

Weiterhin bitte ich das LKA darüber sofort verständigen und das übergeordnetet Innenministerium.

Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung.

PS.

ähnliche Infos hier zu finden : wilfriedmeissner.de

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. September 2018
  • Frist
    9. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: zu diesem Eintrag …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter - Softdoor Firma ohne Adresse - schwerer DSGVO Verstoss [#33324]
Datum
7. September 2018 01:28
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
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Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. September 2018. Für die späte Antwort entschuld…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Übernahmebitte - Jobcenter - Softdoor Firma ohne Adresse - schwerer DSGVO Verstoss [#33324] - BMJV-ID: [8620002]
Datum
8. Oktober 2018 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. September 2018. Für die späte Antwort entschuldige ich mich. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Fragen bzw. um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) setzt seine verbraucherpolitischen Ziele in erster Linie durch Vorschläge gesetzlicher Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie durch die Vorbereitung politischer Entscheidungen durch. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz besitzt jedoch keine Aufsichtsbefugnis über einzelne privatwirtschaftliche Unternehmen. Es ist dem BMJV daher nicht möglich, eigene Maßnahmen gegen Unternehmen, wie etwa die Untersagung bestimmter Geschäftspraktiken zu ergreifen. Wenn Sie im Internet auf ein Angebot gestoßen sind, das Sie für illegal, jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend halten, gibt es verschiedenen Stellen, denen Sie dieses melden können. So bieten z.B. jugendschutz.net und die Internetbeschwerdestelle (https://www.internet-beschwerdestelle.de) Formulare im Internet für die Meldung illegaler Inhalte an. Die Meldungen werden geprüft und ggf. die Anbieter kontaktiert und aufsichtsrechtliche Maßnahmen (z.B. Untersagung von Angeboten und Sperrung von Inhalten) eingeleitet. Daneben können strafbare Inhalte im Internet (z.B. Internetbetrug) auch der Polizei gemeldet werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der Verein den sie mir nannten Harald A. Summa, eco e.V. Martin Drechsler, FSM e.V…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Übernahmebitte - Jobcenter - Softdoor Firma ohne Adresse - schwerer DSGVO Verstoss [#33324] - BMJV-ID: [8620002] [#33324]
Datum
12. Februar 2019 20:08
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Verein den sie mir nannten Harald A. Summa, eco e.V. Martin Drechsler, FSM e.V. eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. Geschäftsführer: Harald A. Summa Lichtstraße 43h 50825 Köln Tel.: 0221 / 70 00 48 - 0 Fax: 0221 / 70 00 48 - 111 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Web: https://www.eco.de Vereinsregister Köln 14478 VAT-ID: DE 182676944 ist nicht zuständig bei Datenschutzverstössen oder dubiosen Firmen. Der Verein kann machen was er will, er hat keine rechtliche Verpflichtung gegen irgend jemand vorzugehen. Die als Justiz aber schon. Die sind nach EU Gesetz nun verpflichtet jeden DSGVO Verstoss nachzugehen. Bitte beantworten sie also die Fragen nochmals genau. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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