JOBCENTER-Stempel auf Briefumschläge im Kreis Warendorf
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit hält die Verwendung des Jobcenter-Logos auf Briefen der Behörde für unzulässig. Das Logo könne Dritten Kenntnis über den Bezug von Sozialleistungen Betroffener verschaffen.
Ich bitte um Überprüfung dieser Sachlage.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum31. Juli 2014
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2. September 2014
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Briefpost
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- Datum
- 30. Juli 2014
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- Datum
- 31. Juli 2014
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- Betreff
- JOBCENTER-Stempel auf Briefumschläge im Kreis Warendorf [#6800]
- Datum
- 31. Juli 2014 10:39
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- AW: JOBCENTER-Stempel auf Briefumschläge im Kreis Warendorf [#6800]
- Datum
- 31. Juli 2014 13:25
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 31.07.2014
- Datum
- 14. August 2014 13:44
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 31.07.2014 [#6800]
- Datum
- 14. August 2014 13:55
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 31.07.2014 [#6800]
- Datum
- 14. August 2014 15:09
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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