jobcenter-team-arbeit-hamburg: Frau übergießt sich mit Benzin

Anfrage an: Polizei Hamburg

Eine Kurzmeldung des Norddeutschen Rundfunks vom 15.09.2015 lautete:

Frau übergießt sich mit Benzin
„Im Jobcenter Harburg hat sich eine Frau mit Benzin übergossen und gedroht sich anzuzünden. Wie NDR 90,3 berichtete, konnte eine Mitarbeiterin ihr ein Feuerzeug rechtzeitig wegnehmen. Die 53 Jahre alte Frau wurde ins Krankenhaus gebracht und wird nun psychologisch betreut. Laut Jobcenter gab es keinen Zusammenhang zum vorherigen Beratungsgespräch.
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Frau-uebergiesst-sich-mit-Benzin,kurzehh200.html

Der Artikel ist im Internet nicht mehr verfügbar.

Andere Quellen benennen als Auslöser der Verzweiflungstat eine Räumungsklage.

Meine Anfrage umfasst mehrere Punkte:

1. Bestätigen Sie den Vorfall?
2. Wann ging der Notruf bei der Polizei ein?
3. Wann und wie viele Beamte/Streifenwagen trafen am Tatort ein?
4. Können Sie eine Räumungsklage als Motiv bestätigen?

Ergebnis der Anfrage

Die Polizei verweist auf eine gesonderte Zuständigkeit und beruft sich auf "laufende Ermittlungen".
Nun ja, die Fragen waren so allgemein gehalten, dass die Ermittlungen sicher nicht gefährdet sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2015
  • Frist
    23. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
jobcenter-team-arbeit-hamburg: Frau übergießt sich mit Benzin [#11367]
Datum
19. September 2015 00:13
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Kurzmeldung des Norddeutschen Rundfunks vom 15.09.2015 lautete: Frau übergießt sich mit Benzin „Im Jobcenter Harburg hat sich eine Frau mit Benzin übergossen und gedroht sich anzuzünden. Wie NDR 90,3 berichtete, konnte eine Mitarbeiterin ihr ein Feuerzeug rechtzeitig wegnehmen. Die 53 Jahre alte Frau wurde ins Krankenhaus gebracht und wird nun psychologisch betreut. Laut Jobcenter gab es keinen Zusammenhang zum vorherigen Beratungsgespräch. http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Frau-uebergiesst-sich-mit-Benzin,kurzehh200.html Der Artikel ist im Internet nicht mehr verfügbar. Andere Quellen benennen als Auslöser der Verzweiflungstat eine Räumungsklage. Meine Anfrage umfasst mehrere Punkte: 1. Bestätigen Sie den Vorfall? 2. Wann ging der Notruf bei der Polizei ein? 3. Wann und wie viele Beamte/Streifenwagen trafen am Tatort ein? 4. Können Sie eine Räumungsklage als Motiv bestätigen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang befindet sich die Antwort des Landeskriminalamts Hamburg Fachstab Grundsatz…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
jobcenter-team-arbeit-hamburg: Frau übergießt sich mit Benzin [#11367]
Datum
8. Oktober 2015 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang befindet sich die Antwort des Landeskriminalamts Hamburg Fachstab Grundsatz (LKA FSt 21) in Sachen Ihrer Anfrage gem. §1 Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG vom 19.09.2015 zum Thema: "jobcenter-team-arbeit-hamburg: Frau übergießt sich mit Benzin [#11367]" Mit freundlichen Grüßen